Tarif geht alle etwas an

Gute Arbeit braucht eine gerechte Bezahlung

  • Wir kämpfen für gute Bezahlung über Tarifverträge.
  • Wir engagieren uns besonders für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie für die hauptamtlich pädagogischen Mitarbeiter*innen an den Volkshochschulen.
  • Wir machen uns stark für die Einführung des TVStuds.

Rund um Tarifbeschäftigte

Die zweite Verhandlungsrunde zum aktuellen Tarifkonflikt im TV-L blieb wegen der Blockade der Arbeitgeber, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), ohne Ergebnis. Die Bildungsgewerkschaft GEW NRW kündigt Warnstreiks…

Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft

Tarifvertrag ausgehandelt

Die GEW NRW und der Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK) haben erstmals ein Tarifwerk ausgehandelt. Beschäftigte in privaten Einrichtungen der  Kinder- und Jugendhilfe profitieren. In unserem Downloadcenter stehen die beschlossenen Tarifverträge für dich bereit.

Alle Berufsgruppen, die einen wertvollen Beitrag zur Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen leisten, brauchen eine gerechte Entlohnung!

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

TVöD

Für Beschäftigite beim Bund und bei Kommunen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Er wird zwischen den Gewerkschaften, dem Bundesinnenminsterium und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geschlossen. In Tarifrunden verhandeln die Gewerkschaften und die Arbeitgeber*innen über den TVöD. Für die GEW stehen dabei vor allem die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst im Fokus – beispielsweise also Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen. Zusätzlich konzentriert sich die Bildungsgewerkschaft auf die hauptamtlich pädagogischen Mitarbeiter*innen an den Volkshochschulen.

Tarifvertrag der Länder

TV-L

Das Arbeitsverhältnis von Tarifbeschäftigten der Länder wird durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregelt. Im TV-L ist festgehalten, wie viel Geld angestellte Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen, Lehrende in Wissenschaft und Forschung und Co. verdienen und welchen Urlaubsanspruch sie haben. In Tarifrunden verhandeln Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft der Länder (Tdl) über den TV-L.  Dabei kämpft die GEW NRW unter anderem für eine bessere Bezahlung und vertritt dabei vor allem pädagogisches Personal an Schulen, Universitäten und Kitas in Trägerschaft des Landes.

Fortbildungen & mehr

Mehr Geld für Beschäftigte in Schulen, Kitas und Hochschulen

TV-L und TVöd: GEW NRW kämpft für faire Bezahlung in der Bildung

Gute Arbeit muss gerecht bezahlt werden – dafür steht die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen (GEW NRW). Wir kämpfen für gute Bezahlung über Tarifverträge, wie den TV-L und den TVöD. Und das nicht nur im öffentlichen Dienst der Länder, des Bundes oder der Kommunen, sondern auch bei den freien Trägern.

TV-L: Bessere Bezahlung für angestellte Lehrer*innen

Ein im Bildungssektor bedeutender Tarifvertrag ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Dieser Vertrag regelt die Bezahlung von angestellten Lehrkräften und legt unter anderem ihren Urlaubsanspruch fest.

Vom TV-L profitieren neben den voll ausgebildeten Lehrer*innen viele andere bei der GEW NRW organisierte Berufsgruppen: 

  • sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase (SEP)

  • Beschäftigte in Multiprofessionellen Teams (MPT)

  • Lehrkräfte für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)

  • Schulsozialarbeiter*innen

  • Werkstattlehrkräfte

  • Fachlehrkräfte

  • Seiteneinsteiger*innen an Schulen

  • Alltagshelfer*innen an Grund- und Förderschulen 

  • Tarifbeschäftigte an Hochschulen. 


Der TVStud für alle studentischen und wissenschaftlichen Beschäftigten ist für NRW noch nicht beschlossen. Wir machen uns stark für die Einführung des TVStuds! Die GEW NRW engagiert sich in den Tarifrunden dafür, den TV-L kontinuierlich weiterzuentwickeln – zum Beispiel für höhere Eingruppierungen und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV-EntgO-L). Durch diese hart erkämpften Verbesserungen werden angestellte Lehrer*innen gerechter entlohnt.

TV-L und TVöD: Gerechte Bezahlung im öffentlichen Dienst

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die GEW NRW engagiert sich besonders für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wie Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen sowie für die hauptamtlich pädagogischen Mitarbeiter*innen an den Volkshochschulen. Es ist uns wichtig, dass alle Berufsgruppen, die einen wertvollen Beitrag zur Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen leisten, eine gerechte Entlohnung erhalten. Die Kolleg*innen sind täglich in den Bereichen der frühkindlichen und außerschulischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung mit vollem Einsatz dabei und müssen Wertschätzung erfahren und fair bezahlt werden! 

GEW NRW: Stärke durch Solidarität der Mitglieder

Die Stärke der GEW NRW liegt nicht nur in ihrem Engagement als Organisation, sondern vor allem in der Einigkeit und Solidarität ihrer Mitglieder. Gemeinsam können wir unsere Forderungen nach angemessener Bezahlung gemäß TV-L oder TVöD und fairen Arbeitsbedingungen wirkungsvoll vertreten. Die GEW NRW ist eine starke Stimme, die sich für die Rechte und Anliegen der Beschäftigten einsetzt und für deren Wohlstand kämpft. Unser Ziel ist es, die Tarifergebnisse auf die verbeamteten Kolleg*innen zu übertragen. Denn Solidarität zwischen allen Beschäftigtengruppen ist von entscheidender Bedeutung, um gleichberechtigte Bezahlung und Arbeitsbedingungen für alle zu erreichen.

Möchtest du eine starke und entschlossene Organisation unterstützen, die sich für die gerechte Bezahlung und die Würdigung der Arbeit von Lehrkräften und allen Beschäftigten im Bildungsbereich einsetzt? Dann werde jetzt Mitglied der GEW NRW.