Tarifvertrag der Länder – TV-L 20.02.2026

Wie die GEW NRW den Tarifabschluss bewertet

TarifrundeBildungsgewerkschaft
  • Autor*in: Ayla Çelik
  • Funktion: Vorsitzende der GEW NRW

5,8 Prozent mehr Geld – aber strukturelle Ungerechtigkeiten bleiben bestehen

Der erzielte Tarifabschluss in der Tarifrunde der Länder bringt für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine tabellenwirksame Einkommenssteigerung und sichert die Anschlussfähigkeit an die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen. Das ist die Summe harter Auseinandersetzungen und des Drucks tausender Kolleg*innen, die in den vergangenen Wochen gestreikt und klare Signale gesendet haben. Dennoch kann uns das Tarifergebnis als Bildungsgewerkschaft nicht zufriedenstellen.

Min.

Nach harten Verhandlungen haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften am 14. Februar auf Entgelterhöhungen für rund 1,3 Millionen Tarifbeschäftigte der Länder verständigt. Die Einigung sieht eine Einkommenssteigerung von insgesamt 5,8 Prozent vor.

Der Abschluss löst jedoch keine der strukturellen Kernfragen im Bildungsbereich. Gute Bildung braucht neben prozentualen Anpassungen faire, transparente und gerechte Strukturen. Ohne diese bleiben die Gerechtigkeitsprobleme im Bildungsbereich ungelöst.

Arbeitgeber blockieren bei zentralen strukturellen Forderungen

Bundesweit warten weiterhin rund 200.000 tarifbeschäftigte Lehrkräfte auf die überfällige Einführung einer Paralleltabelle zur Beamtenbesoldung sowie auf eine stufengleiche Höhergruppierung bei Beförderungen. Dieser Zustand betrifft jede vierte tarifbeschäftigte Lehrkraft. Trotz der starken Streikbewegung haben die Arbeitgeber bei diesen zentralen strukturellen Forderungen vollständig blockiert. 

Es wurde versucht, einzelne Verbesserungen selektiv zu verhandeln und so Beschäftigtengruppen gegeneinander auszuspielen. Es ging in dieser Tarifrunde daher nicht nur um Lohnprozente, sondern auch um den Abwehrkampf der Gewerkschaften gegen Spaltungsversuche. Als Gewerkschaft müssen wir jetzt Methoden entwickeln, wie wir perspektivisch mit der Blockadehaltung der Arbeitgeber umgehen wollen, können und sollen. Denn die Strategie des Spaltens werden die Arbeitgeber sicherlich nicht freiwillig aufgeben und weiterhin versuchen, zentrale strukturelle Fragen zu vertagen.

Gewerkschaftlicher Druck lohnt sich

Zu den positiven Aspekten des Abschlusses zählt aus meiner Sicht die weitere Angleichung tariflicher Regelungen zwischen Ost und West, insbesondere den nun erreichten Kündigungsschutz. Auch die Fortsetzung der Übernahmeregelung für Auszubildende ist ein wichtiges Signal für junge Menschen im öffentlichen Dienst. Das sind Schritte in die richtige Richtung. Sie zeigen, dass sich gewerkschaftlicher Druck lohnt. 

Kritik an Haltung der Arbeitgeber gegenüber studentischen Beschäftigten 

Besonders kritisch sehe ich die Haltung der Arbeitgeber gegenüber studentischen Beschäftigten. Im öffentlichen Dienst der Länder existiert für diese Gruppe weiterhin kein vollwertiger Tarifvertrag. Dass die Arbeitgeber selbst elementare tarifliche Standards für studentische Beschäftigte verweigern, ist nicht nur enttäuschend – es ist Ausdruck von Ignoranz und mangelndem Respekt gegenüber jungen Beschäftigten. Wer gute Arbeitsbedingungen im Bildungs- und Wissenschaftssystem fordert, darf nicht gleichzeitig diejenigen ausgrenzen, die einen wesentlichen Beitrag in Lehre und Forschung leisten.

Tarifabschluss: einen Zwischenschritt – kein Durchbruch

Die Tarifeinigung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist sicherlich ein Kompromiss mit einzelnen Verbesserungen. Grundsätzlich bleibt das Ergebnis jedoch hinter den berechtigten Erwartungen vieler Beschäftigter zurück. Daher betrachte ich den Abschluss als einen Zwischenschritt – er ist nicht schönzureden und mit Sicherheit kein Durchbruch. Die offenen Gerechtigkeitsfragen werden auf unserer Tagesordnung bleiben. Gerade deshalb darf das Ergebnis kein Anlass sein, sich zurückzuziehen. 

Organisationsstärke erhöhen, Solidarität sichern

Vielmehr zeigt die Blockadehaltung der Arbeitgeber, dass weiterer gewerkschaftlicher Druck notwendig ist. Entscheidend ist, die Organisationsstärke zu erhöhen, Solidarität zu sichern und weiter auf die Straße zu gehen, um politische Durchsetzungskraft zu gewinnen und langfristig strukturelle Gerechtigkeit zu erreichen. Wir werden weiter Druck machen, bis tarifbeschäftigte Lehrkräfte endlich gleichgestellt sind und studentische Beschäftigte einen echten Tarifvertrag erhalten. Dafür brauchen wir weiterhin die Kraft der Mitglieder.

„Mein Dank gilt allen, die gestreikt und signalisiert haben: Wir stehen zusammen!"

Allein am 10. Februar haben in Nordrhein-Westfalen 16.000 Streikende vor dem Landtag deutlich gemacht, dass sie hinter den Forderungen stehen. Diese 16.000 Kolleg*innen haben mit ihrer Präsenz und Entschlossenheit den notwendigen Druck erzeugt, der uns Verhandlungstisch Rückenwind gegeben hat. Ohne diese beeindruckende Solidarität wäre das Tarifergebnis nicht möglich gewesen. Mein Dank gilt allen, die gestreikt und signalisiert haben: Wir stehen zusammen!

Als GEW NRW werden wir uns nun dafür einsetzen, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen in Nordrhein-Westfalen übertragen wird. Eine erste Zusage hatte Ministerpräsiden Wüst bereits gemacht. Abschließend wird der Landtag NRW darüber entscheiden.

So steigen die Tabellenentgelte im TV-L

Der Abschluss im Überblick:

Die Tabellenentgelte steigen insgesamt um 5,8 Prozent in drei Schritten.

  • Ab 1. April 2026: 2,8 Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 100 Euro 
  • Ab 1. März 2027: 2,0 Prozent mehr Gehalt
  • Ab 1. Januar 2028: 1,0 Prozent mehr Gehalt 

Die Laufzeit beträgt 27 Monate (bis zum 31. Januar 2028).

Auch Auszubildende, Praktikant*innen und dual Studierende profitieren von Erhöhungen in drei Stufen (60 Euro / 60 Euro / 30 Euro). 

Für studentische Beschäftigte wurden Mindeststundenentgelte von 15,20 Euro ab dem Sommersemester 2026 und 15,90 Euro ab dem Sommersemester 2027 vereinbart. Zudem wurden höhere Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit, eine „Hamburg-Zulage“ für bestimmte bürgernahe Berufsgruppen sowie weitere Angleichungen Ost an West – etwa beim Kündigungsschutz – erreicht.