Beamt*innen 15.12.2025

Warum die Tarifrunde auch für Beamt*innen relevant ist

TarifrechtTarifrundeStreikBesoldung
  • Autor*in: Daniela Zinkann
  • Funktion: Expertin der GEW NRW für Beamt*innenrecht

GEW fordert Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innenbesoldung

Die laufenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder betreffen nicht nur tarifbeschäftigte Kolleg*innen. Auch für Beamt*innen spielen sie eine wichtige Rolle. Warum? Die GEW fordert die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des erzielten Tarifergebnisses auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger*innen.

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Die Höhe der Besoldung und Versorgung regelt jedes Bundesland für seine Beamt*innen selbst. Idealerweise folgt also nach dem Tarifabschluss in NRW die entsprechende Anpassung der Besoldung und Versorgung durch ein Gesetz im Landtag. Automatisch geht das jedoch nicht! Grundsätzlich garantiert das Grundgesetz die Teilhabe von Beamt*innen an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung. Dennoch haben einige Bundesländer in der Vergangenheit – trotz klarer Hinweise des Bundesverfassungsgerichts zur Grenze einer Sparpolitik auf dem Rücken von Beamt*innen – mit der Begründung klammer öffentlicher Kassen Kürzungen, Verzögerungen oder Nullrunden bei den anschließenden Besoldungsrunden verordnet.

An Kundgebungen und Demonstrationen teilnehmen 

Darum gilt:  Beamt*innen sollten sich gemeinsam mit ihren tarifbeschäftigten Kolleg*innen für einen guten Tarifabschluss stark machen. Auch wenn Beamt*innen in Deutschland laut Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht streiken dürfen – sie können trotzdem einiges zur Unterstützung in der laufenden Tarifrunde unternehmen. Sofern keine Dienstpflichten bestehen, können sie an (Streik-) Versammlungen und Demonstrationen im Rahmen der Tarifrunde teilnehmen. Das gilt auch für Versorgungsempfänger*innen. Je mehr Menschen vor Ort sind, desto größer ist das öffentliche Echo und der Druck auf die Arbeitgeberseite steigt. Das kann wiederum das Tarifergebnis positiv beeinflussen – und sich somit auch auf die vollständige Übertragung auf die Besoldung und Versorgung auswirken. 

Beamt*innen können bei Arbeitskämpfen außerhalb der Dienstzeit auch gewerkschaftliche Funktionen übernehmen – etwa beim Verteilen von Informationen zur Tarifrunde, als Ordner*innen oder als Unterstützende in Streiklokalen. Das ergibt sich aus der auch Beamt*innen zustehenden Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG). Das Recht umfasst jede gewerkschaftliche Betätigung, die freie Meinungsäußerung und die Demonstrationsfreiheit.

Verbeamtete Lehrkräfte dürfen nicht streiken

Beamt*innenstreik

Verbeamtete Lehrkräfte dürfen nicht streiken. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte endgültig entschieden. Die GEW hat den Rechtsweg im vollen Umfang ausgeschöpft, um ein Streikrecht auch für Beamt*innen durchzusetzen.

Einsatz von Beamt*innen zum Streikbruch ist verfassungswidrig

Wenn angestellte Kolleg*innen streiken, können Beamt*innen deren Vertretung verweigern, damit der Streik nicht an Bedeutung verliert. Der Einsatz von Beamt*innen zum Streikbruch ist verfassungswidrig, das hat das Bundesverfassungsgericht schon 1993 entschieden. Denn sonst würde die Tarifautonomie untergraben. Ordnet die Schulleitung also an, dass ein*e Beamt*in Vertretungsunterricht für eine*n streikende*n Kolleg*in geben soll, ist dies nicht zulässig. Beamt*innen, denen eine entsprechende Vertretungstätigkeit zugewiesen wurde, können ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung im Wege der Remonstration geltend machen und sich an die GEW wenden. Das gilt auch für Schulleiter*innen, wenn sie eine entsprechende Anordnung der vorgesetzten Dienststelle bekommen. Am besten ist, man spricht im Kollegium und mit der Schulleitung offen an, dass streikende Kolleg*innen nicht vertreten werden müssen.

Solidarität zeigen

Zudem können Beamt*innen ihre streikenden Kolleg*innen aktiv unterstützen, indem sie gegenüber Eltern, Schulleitung oder Öffentlichkeit die Gründe des Streiks erläutern und so ihre Solidarität zeigen.