Regelung aus 2025 ist ausgelaufen
Für 2024 und 2025 galt eine familienfreundliche Regelung: Bei Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines Kindes mit einer Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist, standen allen Beamt*innen – unabhängig von der Besoldungshöhe – bis zu 13 Arbeitstage Urlaub zur Betreuung zur Verfügung (bei mehreren Kindern höchstens 30 Tage). Alleinerziehende hatten Anspruch auf bis zu 26 Tage pro Kind (bei mehreren Kindern höchstens 60 Tage).
Obwohl der erhöhte Kinderkrankengeldanspruch für gesetzlich Versicherte bis Ende 2026 verlängert wurde, fehlt bisher eine zumindest entsprechende Übertragung auf alle Beamt*innen. Gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf 15 Freistellungstage pro Kind – bei mehreren Kindern auf höchstens 35 Arbeitstage. Bei Alleinerziehenden gilt für jedes Kind 30 Arbeitstage – bei mehreren Kindern höchstens 70 Arbeitstage.
GEW: Verbeamtete Eltern brauchen Planungssicherheit
Ende letzten Jahres haben wir uns bereits für eine Anschlussregelung eingesetzt und das zuständige Innenministerium NRW angeschrieben. Die Antwort des Ministeriums ist enttäuschend vage: Es heißt lediglich, eine Entscheidung der Landesregierung solle „möglichst zeitnah“ fallen – ohne feste Fristen oder konkrete Zusagen. Diese Absichtserklärung reicht nicht aus, um verbeamteten Eltern Planungssicherheit zu geben.
Welche Anzahl an Freistellungstagen steht Beamt*innen für 2026 zu
Für Beamt*innen mit einer Besoldung (ohne Familienzuschlag und Aufwandsentschädigung) über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € im Jahr 2026 gilt: Bei Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren oder eines Kindes mit einer Behinderung, das auf Hilfe angewiesenen ist, stehen im Kalenderjahr pro Kind nur bis zu vier Kinderkranktage zur Verfügung – bei mehreren Kindern sind es höchstens zwölf Kinderkranktage.
Übrige Beamt*innen können – soweit dienstliche Interessen nicht entgegenstehen – bis zu 15 Tage pro Kind – bei mehreren Kindern höchstens 35 Tage erhalten. Alleinerziehenden stehen bis zu 30 Tage pro Kind zu – bei mehreren Kindern sind es höchstens 70 Tage.
Was wir politisch fordern
Aus unserer Sicht ist klar: Wer den öffentlichen Dienst modernisieren will, muss bei Kinderkrankentagen und Freistellung konsequent familienfreundlich handeln – und zwar für alle Beschäftigten! Wir fordern daher: Eine angemessene Anzahl von Kinderkranktagen für alle Beamt*innen durch Übertragung der Regelung aus dem Arbeitnehmer*innenbereich – ohne Befristung, ohne Besoldungsgrenze und ohne Vorrang von dienstlichen Interessen. Es braucht eine klare gesetzliche Verankerung, statt immer wieder auslaufender Sonderlösungen, damit alle Kolleg*innen dauerhafte Planungssicherheit für die Kinderbetreuung haben.







