Die Entscheidung ist eine klare Absage an alle Dienstherren, die aufgrund von vermeintlich schlechten Haushaltslagen auf dem Rücken ihrer Beamt*innen sparen wollen. Sie zeigt zudem auf, dass jahrzehntelanger Besoldungsminimalismus mit einem für die Betroffenen unüberschaubaren Flickenteppich punktueller gesetzgeberischer Nachbesserungen der falsche Weg ist. Für uns als Gewerkschaft ist klar: Die Entscheidung stärkt uns den Rücken. Wir setzen uns weiterhin für eine verfassungsfeste und attraktive Besoldung in NRW ein.
Warum ein jährlicher Widerspruch unverzichtbar bleibt
Um persönliche Ansprüche zu sichern, müssen besoldungsrechtliche Forderungen innerhalb des laufenden Haushaltsjahres erhoben werden – und zwar jedes Jahr erneut. Daher stellen wir unseren verbeamteten Mitgliedern auch für 2025 wieder passende Musterwidersprüche in unserem Downloadcenter zur Verfügung, in denen die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits berücksichtigt ist.







