Beamt*innen 02.12.2025

Widerspruch gegen Besoldung im Jahr 2025 einlegen

BesoldungBildungsgewerkschaft
  • Autor*in: Maria Mattioli
  • Funktion: Expertin der GEW NRW für Rechtsschutz
  • Autor*in: Daniela Zinkann
  • Funktion: Expertin der GEW NRW für Beamt*innenrecht

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Beamt*innen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Besoldung der Berliner Beamt*innen war im Zeitraum 2008 bis 2020 in rund 95 Prozent der Fälle verfassungswidrig zu niedrig. Das Urteil hat Signalwirkung über Berlin hinaus und schärft die Prüfkriterien für eine amtsangemessene Alimentation auch für Beamt*innen in NRW. Es bestätigt unsere Kritik der letzten Jahre an der Besoldung in NRW.

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Die Entscheidung ist eine klare Absage an alle Dienstherren, die aufgrund von vermeintlich schlechten Haushaltslagen auf dem Rücken ihrer Beamt*innen sparen wollen.  Sie zeigt zudem auf, dass jahrzehntelanger Besoldungsminimalismus mit einem für die Betroffenen unüberschaubaren Flickenteppich punktueller gesetzgeberischer Nachbesserungen der falsche Weg ist. Für uns als Gewerkschaft ist klar: Die Entscheidung stärkt uns den Rücken. Wir setzen uns weiterhin für eine verfassungsfeste und attraktive Besoldung in NRW ein.

Warum ein jährlicher Widerspruch unverzichtbar bleibt

Um persönliche Ansprüche zu sichern, müssen besoldungsrechtliche Forderungen innerhalb des laufenden Haushaltsjahres erhoben werden – und zwar jedes Jahr erneut. Daher stellen wir unseren verbeamteten Mitgliedern auch für 2025 wieder passende Musterwidersprüche in unserem Downloadcenter zur Verfügung, in denen die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits berücksichtigt ist.

So sicherst du dir deine Ansprüche für 2025

Die GEW NRW stellt für die verschiedenen Konstellationen unterschiedliche Widerspruchsformulare zur Verfügung. Fülle den für dich passenden Musterwiderspruch aus und reiche ihn fristgerecht bis zum 31. Dezember 2025 beim Landesamt für Besoldung und Versorgung ein. Welcher Musterwiderspruch für dich gilt und wie du ihn richtig nutzt, erklären wir dir in unseren Hinweisen zu den GEW-Musterwidersprüchen 2025. Auch für Fachleitungen stellen wir aktuell Musterwidersprüche bereit. Mehr Infos findest du im Artikel GEW stärkt Fachleitungen im Kampf um gerechte Bezahlung

Info zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

In einem aktuellen Infoblatt informiert die GEW NRW ausführlich über die Kernpunkte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und ihre Bedeutung für die Besoldung in NRW.