Die GEW hilft weiter: So gehen Beamt*innen am besten vor
Du hast einen Widerspruch erhoben und jetzt einen ablehnenden Bescheid erhalten? Dann wende dich unter dem Betreff „A13 für ALLE – Beförderungsamt“ per E-Mail an den Rechtsschutz der Landesrechtsstelle. Das muss du noch beachten:
- Füge deiner E-Mail den Widerspruchsbescheid im PDF-Format und möglichst auch den eingelegten Widerspruch bei. Schicke deine E-Mail ausschließlich an die Adresse rechtsschutz[at]gew-nrw.de .
- Wichtig: Rechtsschutz für eine externe Beratung, eine außergerichtliche Vertretung oder ein eventuelles Klageverfahren muss vorab durch die Landesrechtsschutzstelle bewilligt werden. Dazu ist es erforderlich, dass du vorab (mindestens formlos) einen Rechtsschutzantrag stellst. Eine nachträgliche Bewilligung und Kostenübernahme sind nicht möglich!
- Berücksichtige unbedingt die Klagefrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Wird nicht rechtzeitig Klage erhoben, wird der ablehnende Widerspruchsbescheid rechtskräftig.
Wir bitten von telefonischen Rückfragen abzusehen. Die Landesrechtsstelle muss die eingehenden Fälle im Hinblick auf die Fristen nach Priorität bearbeiten.
Zum Hintergrund
Die GEW NRW hatte bereits zum Zeitpunkt der Umsetzung der Reform der Lehrkräftebesoldung die fehlende Anpassung von Funktions-, Leitungs- und Beförderungsämter kritisiert und eine angemessene Anhebung gefordert. Unseren Mitgliedern haben wir außerdem entsprechende Musterwidersprüche zur Verfügung gestellt.
Zudem hatte die Landesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens versprochen, die Auswirkungen der Anhebung der Eingangsämter zu prüfen. Passiert ist bis heute nichts. Zuletzt kündigte NRW an im Zusammenhang mit dem anstehenden Besoldungsanpassungsgesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung auch die Frage der Leitungs-, Funktions-, und Beförderungsämter noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls darin zu regeln. Mehr dazu liest du im Bericht des Schulministeriums zum Thema „Beförderungen von Lehrkräften und Einhaltung des Abstandsgebots nach Abschluss der A12-zu-A13- Überführung“.
Rechtsstreit auf Kosten der Beschäftigten statt Anerkennung
Umso unverständlicher ist, dass die Landesregierung nun in dieser Frage Fakten schaffen will und die Verfahren nicht ruhend stellt, sondern die teure gerichtliche Klärung der Rechtslage erneut den Beamt*innen und ihren Gewerkschaften aufbürdet. Aus unserer Sicht handelt es sich auch nicht allein um eine rechtliche Fragestellung. Ebenso geht es um die angemessene Anerkennung der übernommenen Zusatzaufgaben und Funktionen. Eine solche Würdigung würde zugleich zur Attraktivität des Berufs beitragen. Die damit verbundene zusätzliche Verantwortung muss sich konsequent und nachvollziehbar im Besoldungsgefüge widerspiegeln.







