Beamt*innen 08.05.2026

Besoldung: Land überträgt Tarifergebnis auf Beamt*innen

Besoldung
  • Autor*in: Daniela Zinkann
  • Funktion: Expertin der GEW NRW für Beamt*innenrecht & -politik

Erheblicher Handlungsbedarf im Besoldungsgefüge bleibt bestehen

Das Land NRW überträgt das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder auf die Besoldung von Beamt*innen. Auch Anwärter*innen und Versorgungsempfänger*innen sind berücksichtigt. Im Besoldungsgespräch am 21. April haben sich die beamt*innenrechtlichen Spitzenorganisationen Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Beamtenbund und Deutscher Richterbund mit Vertreter*innen der Landesregierung auf die Übertragung des Tarifergebnisses verständigt. Auch die GEW NRW als Mitgliedsgewerkschaft des DGB NRW hat an diesem Gespräch teilgenommen.

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Die konkreten Anpassungen im Überblick

Für das Jahr 2026 erfolgt ab dem 1. April 2026 eine Erhöhung

  • der Grundgehälter um 3,36 Prozent,
  • der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro und
  • der weiteren Bezügebestandteile (insbesondere Amtszulagen, Strukturzulage, Familienzuschläge inklusive Erhöhungsbeiträge und Beträge für Mehrarbeitsvergütung) um 2,8 Prozent.

Für das Jahr 2027 erfolgt ab dem 1. März 2027 eine Erhöhung

  • der Grundgehälter um 2 Prozent,
  • der Anwärtergrundbeträge um weitere 60 Euro und
  • der weiteren Bezügebestandteile (insbesondere Amtszulagen, Strukturzulage, Familienzuschläge inklusive Erhöhungsbeiträge und Beträge für Mehrarbeitsvergütung) um 2 Prozent.

Für das Jahr 2028 erfolgt ab dem 1. Januar 2028 eine Erhöhung

  • der Grundgehälter um 1 Prozent,
  • der Anwärtergrundbeträge um weitere 30 Euro und
  • der weiteren Bezügebestandteile (insbesondere Amtszulagen, Strukturzulage, Familienzuschläge inklusive Erhöhungsbeiträge und Beträge für Mehrarbeitsvergütung) um 1 Prozent.

Die Ruhegehälter und Witwen- und Waisengelder werden entsprechend den Grundgehältern erhöht. Auch die übrigen dynamischen Versorgungsbestandteile wie Kindererziehungszuschläge, Kindererziehungsergänzungszuschläge, Pflegezuschläge, Kinderpflegezuschläge und der Unfallsausgleich hebt die Landesregierung entsprechend an.

Update

Rückwirkende Auszahlung mit Juli-Bezügen

Die sich aus den neuen Erhöhungen ergebenden Beträge sollen laut Erlass des Finanzministeriums möglichst ab Ende Juni mit den Juli-Bezügen zur Auszahlung gebracht werden. Mit der Auszahlung der erhöhten Bezüge sollen die Erhöhungsbeträge für die Monate April bis einschließlich Juni 2026 gleichzeitig nachgezahlt werden. Den kompletten Runderlass des NRW-Finanzministers mit den konkreten Beträgen findest du auf der Website des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.
 

Zum Hintergrund

Im ursprünglichen Tarifergebnis war ein Mindestbetrag von 100 Euro vorgesehen. Statt diesen im Beamt*innenbereich direkt zu übertragen, wird er in eine einheitliche prozentuale Anpassung umgerechnet. Diese stellt sicher, dass in jeder Besoldungsgruppe und jeder Erfahrungsstufe mindestens eine Erhöhung des Grundgehalts um 100 Euro erfolgt. Für das Jahr 2026 ergibt sich daraus eine Anhebung der Grundgehälter um 3,36 Prozent für alle Beamt*innen. Der DGB NRW hat im Besoldungsgespräch darauf hingewiesen, dass diese Form der Umsetzung vom Tarifergebnis abweicht. Nach Darstellung der Landesregierung war dieses Vorgehen verfassungsrechtlich mit Blick auf die Wahrung des Abstandsgebotes zwischen den Besoldungsgruppen und der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Mindesthöhe der Besoldung geboten.

Erheblicher Handlungsbedarf im Besoldungsgefüge bleibt bestehen

Das zur endgültigen Umsetzung notwendige Gesetz soll noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Die Landesregierung hat darüber hinaus ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung für den Sommer angekündigt.

Die systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung zeigt Wertschätzung und Verlässlichkeit seitens der Landesregierung und sie ist ein richtiger Schritt vor dem Hintergrund der seit vielen Jahren andauernden Debatten um die verfassungsrechtlich gebotene Höhe der Besoldung und Versorgung in NRW. Nichtsdestotrotz besteht im Besoldungsgefüge noch erheblicher Handlungsbedarf  – die Landesregierung muss hier zügig für Lösungen sorgen.