Pressemitteilungen 19.03.2026

GEW NRW fordert Nachbesserung bei A13

BesoldungLehrkräftemangelBezügeGehalt
  • Autorin: Steffi Klaus
  • Funktion: Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Mai: Steffi.Klaus@gew-nrw.de
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Landesregierung muss Verantwortung für faire Besoldung übernehmen

Essen - Zum 1. August 2026 wird die Eingangsbesoldung aller Lehrämter auf A13 angehoben – verbeamtete Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I werden automatisch dieser Besoldungsgruppe zugeordnet.

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„Die Einführung von A13/EG13 im Einstiegsamt für alle Lehrkräfte war ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Sie ist nicht zuletzt das Ergebnis eines über Jahre aufgebauten politischen und rechtlichen Drucks, den wir als Bildungsgewerkschaft konsequent getragen haben“, erklärt die Vorsitzende der GEW NRW, Ayla Çelik. „Doch die Umsetzung ist nicht nur unvollständig geblieben, sondern hat neue Ungerechtigkeiten geschaffen, die jetzt dringend korrigiert werden müssen.“  

Bereits zu Beginn des Prozesses mahnte die GEW NRW, dass Funktions-, Leitungs- und Beförderungsämter in der Reform weder mitgedacht noch mitberücksichtigt wurden. Zwar wurde die Einstiegsbesoldung angehoben, eine entsprechende Anpassung der darüberliegenden Besoldungsstufen ist jedoch ausgeblieben. Dadurch ist das Besoldungsgefüge aus dem Gleichgewicht geraten. 

„Wer Beförderungsämter ausklammert, verletzt nicht nur das verfassungsrechtliche Abstandsgebot, sondern entwertet auch Verantwortung und Engagement im Schuldienst“, so Ayla Çelik. „Das trifft all jene, die bereit sind, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, und schreckt gleichzeitig diejenigen ab, die genau dafür gewonnen werden sollen.  Gerade vor dem Hintergrund des gravierenden Lehrkräftemangels ist das ein fatales Signal. Ein Beruf, der kaum finanzielle Entwicklungsperspektiven bietet, verliert an Attraktivität. Notwendig sind stattdessen klare Karrierewege, verlässliche Aufstiegsmöglichkeiten und eine Besoldung, die Verantwortung sichtbar anerkennt.“ 

Für die Gewerkschafterin ist daher klar: „Eine Reform der Eingangsbesoldung kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie das gesamte Besoldungssystem in den Blick nimmt. Alles andere bleibt Stückwerk.“ Entsprechend geht die GEW NRW mit dieser Forderung in den politischen Diskurs und schlägt auch den juristischen Weg ein. Aktuell werden drei Musterklagen geführt, die zentrale Gerechtigkeitsprobleme in der Lehrkräftebesoldung adressieren.  Seit 2023 unterstützt die Bildungsgewerkschaft ihre Mitglieder mit Musterwidersprüchen, um den weggefallenen Abstand zwischen Eingangs- und Beförderungsämtern geltend zu machen. 

Erst vor kurzem hat die Landesregierung angekündigt, den Anpassungsbedarf bei Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämtern im Schulbereich erneut zu prüfen. Das Prüfergebnis solle in einen ohnehin für das Frühjahr geplanten Gesetzentwurf zu offenen Besoldungsfragen mit einfließen. „Vor diesem Hintergrund ist es umso irritierender, dass derzeit zahlreiche unserer Mitglieder Widerspruchsbescheide erhalten, in denen das Landesamt für Besoldung und Versorgung eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots verneint. Bislang wurden sämtliche Widerspruchsbescheide abgelehnt“, so Ayla Çelik.  „Es erschließt sich uns nicht, warum die Landesregierung noch vor Abschluss ihrer eigenen Prüfung Fakten schafft, und das ohne Einbindung der Gewerkschaften. Die Klärung zentraler, weiterhin offener Fragen wird damit einseitig auf die betroffenen Mitglieder und ihre Gewerkschaft verlagert.“