Seit dem 7. Juni 2025 gilt auch für Teilzeitbeschäftigte die sogenannte Bagatellgrenze bei der Vergütung von Mehrarbeit. Jetzt hat das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) Hinweise zur deren Handhabung veröffentlicht. Infolge der Einführung der Bagatellgrenze auch bei Teilzeitkräften war es in der Praxis zu einem teilweise völlig unterschiedlichen Umgang gekommen. Die GEW NRW und ihre Hauptpersonalräte hatten daher das MSB gebeten, eindeutig festzulegen, wie in den Regierungsbezirken einheitlich mit der Regelung verfahren werden soll.
Was jetzt konkret gilt und warum die GEW NRW weiter an ihrer generellen Kritik der Bagatellgrenze für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte festhält, liest du in unserem Infoblatt.







