Politische Rahmenbedingungen für Lehrkräfte für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)
Der HSU ist ein Angebot des Landes und wird von Lehrkräften erteilt, die Bedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen sind. Für den Herkunftssprachlichen Unterricht sind derzeit im Landeshaushalt 1006 Stellen für 26 Sprachen eingestellt. Die Herkunftsstaaten haben keinen Einfluss auf die Auswahl und Arbeit der Lehrkräfte.
Die konkrete Umsetzung des HSU ist im Erlass „Herkunftssprachlicher Unterricht“ vom 20. September 2021 (BASS 13 –61 Nr. 2) geregelt. Für den HSU gibt es einen Lehrplan für die Jahrgänge 1 bis 4 und 5 und 6 sowie einen Lehrplan für die Sekundarstufe I. Der Lehrplan gilt für alle Sprachen.
Einstellung der Lehrkräfte
Die Einstellung von Lehrkräften für den HSU wurde im Erlass „Herkunftssprachlicher Unterricht“ vom 20. September 2021 (BASS 13 –61 Nr. 2) geregelt.
- 1. Den herkunftssprachlichen Unterricht erteilen grundsätzlich Lehrkräfte, die die entsprechende Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht in dem Fach des Herkunftssprachlichen Unterrichts besitzen. Es können auch Lehrkräfte mit einer Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht Herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, die statt der Lehrbefähigung für das ausgeschriebene Fach des Herkunftssprachlichen Unterrichts besitzen.
- 2. Sofern Lehrkräfte nach diesen Kriterien nicht zur Verfügung stehen, können ausnahmsweise auch Lehrerinnen und Lehrer zugelassen werden, die eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach des HSU nachweisen. Hierbei müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Sprachqualifikation gemäß der geforderten Kompetenzstufe C1 in Deutsch nachweisen.
Die Einstellung einer Lehrkraft gemäß Nummer 1 erfolgt unbefristet. Die Lehrkräfte gemäß Nummer 2 können zunächst befristet für max. 2 Jahre eingestellt werden. Danach erfolgt bei Bewährung und erfolgreicher Teilnahme an der Weiterqualifizierungsmaßnahme „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
Die Vergütung erfolgt nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen. Für die Bewerber*innen gemäß Fallgruppe 1 ist bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.
Einsatz der HSU-Lehrkräfte
Die HSU-Lehrkräfte können an mehreren Schulen und Schulformen eingesetzt werden. Jede HSU-Lehrkraft hat eine Stammschule sowie eine entsprechend zuständige Schulaufsichtsbehörde. Eine große Mehrheit (ca. 900) der HSU Lehrkräften sind Mitglied eines Grundschulkollegiums. Die Stammschule erstellt in Absprache mit den betroffenen Schulleitungen der Einsatzschulen die Einsatzpläne. Diese werden vom zuständigen Personalrat mitbestimmt.
Nach der Erlassänderung vom September 2021, zur engeren Verknüpfung des HSU mit dem Unterricht in den Fächern, ist das gemeinsame Unterrichten von HSU-Lehrkräften und Lehrkräften der anderen Fächer in der Primarstufe möglich. Die Schulen können für dieses Teamteaching ein Konzept vorlegen.
Landesprogramm "Grundschulbildung stärken durch HSU – Mehrsprachigkeit unterstützt den Bildungserfolg der Kinder"
Das Landesprogramm ist im Schuljahr 2021/2022 in 68 Grundschulen gestartet. Durch das Landesprogramm „Grundschulbildung stärken durch HSU – Mehrsprachigkeit unterstützt den Bildungserfolg der Kinder“, sollen Umsetzungsmöglichkeiten für die engere Verzahnung des HSU mit den Fächern in der Grundschule entwickelt und umgesetzt werden.
Für das Landesprogramm wurden im Rahmen des Masterplans Grundschule zusätzlich 70 Stellen für HSU-Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Die im Programm tätigen HSU-Lehrkräfte und die Grundschullehrkräfte unterrichten gemeinsam in ausgewählten Fächern oder Themenfeldern. Neben der Bildungssprache Deutsch sind die gesprochenen Herkunftssprachen der Schüler*innen und die damit verbundenen Sprachidentitäten vorhandene Ansatzpunkte.
Fachgruppen im Herkunftssprachlichen Unterricht (BASS 10-32 Nr. 70)
Nach Erlass vom 17.01.2022 wurden für alle HSU-Lehrkräfte landesweit Fachgruppen eingerichtet. Die Fachgruppen sind an die unterrichtete Sprache gebunden. Aus organisatorischen Gründen kann eine Fachgruppe auch aus Lehrkräften bestehen, die verschiedene Sprachen unterrichten.
Die Fachgruppen beraten über alle Fragen, die das Fach betreffen, vor allem sind sie für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit verantwortlich.
Jede HSU-Lehrkraft in NRW ist verbindlich einer Fachgruppe zugeordnet und verpflichtet zur Mitarbeit in dieser Gruppe. Jede Fachgruppe hat eine Fachgruppenleitung, die durch die Untere Schulaufsicht benannt wurde. Diese Leitungen erhalten jeweils eine Entlastungsstunde.
Für die Einrichtung der HSU Fachgruppen sind die Bezirksregierungen in Zusammenarbeit mit den Schulämtern verantwortlich. Eine Fachgruppensitzung kann digital oder in Präsenz durchgeführt werden. Für sämtliche HSU Fachgruppen wurde eine landesweite LOGINEO-LMS-Instanz eingerichtet. HSU Lehrkräfte können über einen Zugang konferieren, kommunizieren und sogar unterrichten, wenn die Schüler*innen einen Zugang zu Logineo NRW haben.
Arbeitsbedingungen der HSU-Lehrkräfte
Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der HSU-Lehrkräfte richtet sich nach der Schulform der Stammschule. In der Regel unterrichten sie in mehreren Schulen bzw. Schulformen. HSU-Lehrkräfte sind vollwertige Mitglieder des Lehrerkollegiums und haben im Rahmen der Schulmitwirkung dieselben Rechte und Pflichten. Sie nehmen an den Konferenzen und Dienstbesprechungen der Stammschule teil.
HSU-Lehrkräfte in der GEW NRW – mitmachen!
Die GEW NRW ist ein starker Partner. Sie kämpft für gute Tarifabschlüsse und setzt sich für gute Arbeitsbedingungen aller Kolleg*innen ein. Dabei hat die GEW die besondere Situation von HSU-Lehrkräften im Blick. Kompetente Ansprechpartner*innen informieren über alle Fragen rund um den Arbeitsplatz Schule.
Forderungen der GEW NRW für HSU Lehrkräfte
- Um die neuen Regelungen zum gemeinsamen Unterrichten gut umsetzen zu können, brauchen die Schulen und die HSU-Lehrkräfte konkretere Informationen, Beispiele für mögliche Konzepte und Fortbildungsangebote.
- Der Einsatz an mehreren Standorten bzw. Schulformen muss möglichst minimiert und im optimalen Fall auf eine Schule beschränkt werden. Bei einem Einsatz an mehreren Schulen müssen die betroffenen Lehrkräfte für die Fahrtzeiten und den zusätzlichen Aufwand angemessen entlastet werden.
- HSU-Lehrkräfte werden als „Nichterfüller“ in der Regel in Entgeltgruppe EG9 oder EG10 eingruppiert. Die GEW NRW fordert eine bessere Eingruppierung!
- In ganz NRW müssen Fortbildungsangebote speziell für den HSU sichergestellt werden. Zudem müssen Möglichkeiten eröffnet werden, sich berufsbegleitend für weitere Fächer zu qualifizieren.
- Hochschulabschlüsse der HSU-Lehrkräfte, die nach dem Recht des Heimatlandes den Zugang zur Ausübung des Lehrerberufes ermöglichen, sollen entsprechend der EU-Richtlinie wie Abschlüsse von Lehrkräften mit einem in Deutschland erworbenen Abschluss anerkannt werden. Eventuelle Defizite in der Ausbildung sollen durch berufsbegleitende Maßnahmen ausgeglichen werden.
Mit ihrer Arbeit leisten die HSU-Lehrkräfte einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Mehrsprachigkeit und der Schüler*innen. Gerade ein integrierter herkunftssprachlicher Unterricht kann ein großer Schritt zu einer besseren Integration sein.
Info:
- Runderlass „Herkunftssprachlicher Unterricht“ vom 20.09.2021 (BASS 13 –61 Nr. 2)
- „Handreichung für Schulaufsicht, Schulleitungen sowie HSU-Lehrkräfte“ Herkunftssprachlicher Unterricht im Regierungsbezirk Arnsberg
- Runderlass „Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ (BASS 13-63 Nr. 3),
- Runderlass zur Ausländische Lehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I (BASS 20-22 Nr. 8 Anlage 1 Nr. X)
- Verordnungen AO-GS (BASS 13-11, Nr. 1.1)
- APO-SI (BASS 13-21, Nr.1.1.)
- Runderlass „Fachgruppen im Herkunftssprachlichen Unterricht“ v. 17.01.2022(BASS 10-32 Nr. 70)