Pressemitteilungen 09.09.2026

Rechtsanspruch auf Ganztag - Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

ChancengleichheitBildungsfinanzierungGrundschuleOffene Ganztagsschule
  • Autorin: Steffi Klaus
  • Funktion: Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Ganztag braucht mehr als Plätze - Ganztag braucht Personal, Räume, Qualität und eine gesicherte Finanzierung

Seit dem 1. August 2026 gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder der ersten Klassen. Ab August 2029 soll jedes Grundschulkind Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Bereits im Vorfeld hatten Gewerkschaften, Kommunen, Schulen, Träger und Elternvertretungen darauf hingewiesen, dass vielerorts die notwendigen Voraussetzungen fehlen.

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Essen –  In Nordrhein-Westfalen steht die Umsetzung des Rechtsanspruchs  vor erheblichen Herausforderungen. Bis heute fehlt in NRW ein Ausführungsgesetz, das die rechtlichen Grundlagen für den Ganztag schafft. Gleichzeitig fehlen Fachkräfte, geeignete Räume und verlässliche Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit von Schule und Offenem Ganztag. Unter dem Titel „Rechtsanspruch auf Ganztag – Zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ beleuchten GEW NRW und Städtetag NRW die unterschiedlichen Perspektiven auf den Ganztag. Im Mittelpunkt steht die Frage: Reichen die derzeitigen Rahmenbedingungen aus, um den Rechtsanspruch tatsächlich einzulösen – und was muss sich politisch ändern, damit daraus ein guter Ganztag für alle Kinder, Beschäftigten und Eltern wird?

Ayla Çelik, Vorsitzende der GEW NRW, sieht im Ganztag vor allem eine bildungspolitische Aufgabe: „Ob der IQB-Bildungstrend, die IGLU-Studie oder zuletzt die Ergebnisse der Pisa-Studie: Eine Studie nach der anderen führt uns vor, dass die Bildungschancen junger Menschen von der sozio-ökonomischen Herkunft der Eltern bestimmt werden. Deshalb darf der Ganztag nicht auf bloße Betreuung reduziert werden, sondern muss als echtes Bildungsangebot ausgestattet sein. Er sollte ein verlässlicher Bildungs- und Entwicklungsort sein, an dem alle Kinder - unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Wohnort – gute Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten vorfinden. Die Landesregierung hatte die Chance, durch eine gesetzliche Regelung die Qualität des Ganztags entscheidend voranzubringen und die dringend benötigten Mindeststandards hinsichtlich Personalschlüssel, Gruppengröße, räumliche Ausstattung oder der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter*innen festzulegen. Auf das im Koalitionsvertrag versprochene Ausführungsgesetz warten wir bis heute.“ 

Auch die Kommunen sehen den Rechtsanspruch als große Chance, warnen aber vor ungelösten strukturellen Fragen. Daniela Schneckenburger, Beigeordnete des Deutschen Städtetages, erklärt: „Der Rechtsanspruch auf Ganztag ist eine große Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit, gesellschaftliche Teilhabe und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Städte stehen zu diesem Ziel und haben in den vergangenen Jahren mit großem Einsatz Plätze geschaffen, Schulen erweitert und gemeinsam mit den Trägern die Angebote ausgebaut. Jetzt zeigt sich aber sehr deutlich: Ein Rechtsanspruch allein schafft noch keinen guten Ganztag. Es braucht ausreichend Personal, geeignete Räume, klare Verantwortlichkeiten und eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung. Gerade in Nordrhein-Westfalen sind zentrale Fragen der Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung weiterhin nicht hinreichend geklärt. Zugleich sollten wir den Rechtsanspruch als bildungspolitische Chance nutzen. Bereits 2024 haben Städtetag NRW, GEW NRW und weitere kommunale, gewerkschaftliche und Elternverbände gemeinsam gefordert, neben dem offenen Ganztag auch den gebundenen Ganztag an Grundschulen zu ermöglichen. Wo Schulgemeinschaft, Eltern und Schulträger dies gemeinsam wollen, sollte das Land dafür die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Unsere Botschaft ist deshalb: Wir brauchen nicht nur genügend Plätze. Wir brauchen gute, verlässliche und finanzierte Ganztagsangebote – und wir brauchen die Möglichkeit, Ganztag vor Ort pädagogisch aus einem Guss zu gestalten.“

Wie sich die unsicheren Rahmenbedingungen unmittelbar auf die Beschäftigten auswirken, schildert Marcel Wilmes, Fachbereichsleitung OGS: „Der Ganztag ist auf sich allein gestellt – und das bekommen vor allem die Beschäftigten zu spüren. Die größte Herausforderung ist die fehlende verlässliche Finanzierung: Personal lässt sich nur für ein Schuljahr planen, die Mittel hängen von der Kinderzahl ab. Gleichzeitig können wir qualifizierte Mitarbeitende nicht angemessen nach Tarif bezahlen und laufen Gefahr, sie an besser bezahlte Bereiche zu verlieren. So lässt sich kein verlässliches und qualitativ gutes Ganztagsangebot aufbauen. Es braucht deshalb endlich ein klares Bekenntnis zur OGS und ein eigenes Landesausführungsgesetz zum Ganztag statt weiterer Erlasse. Wir brauchen eine faire, dauerhafte Finanzierung mit einem verlässlichen Sockelbetrag des Landes, verbindliche Qualitätsstandards, eine gute räumliche und personelle Ausstattung und eine Bezahlung, die Fachkräfte gewinnt und hält. Abevölkerungsreichstes Bundesland muss NRW hier mit gutem Beispiel vorangehen. Wer den Ganztag bestellt, muss ihn auch verlässlich finanzieren. Denn Ganztag ist kein Zusatzangebot und die OGS kein Anhängsel der Schule. Eine Schule ist eine Ganztagsschule und keine Schule mit Ganztag, und genau so müssen auch die Arbeitsbedingungen gestaltet sein. Wenn Mitarbeitende um ihre berufliche Zukunft bangen müssen, kann kein verlässlicher Ort für Kinder entstehen. Wir müssen jetzt handeln, bevor das System ausblutet.“

Dass die Folgen fehlender Rahmenbedingungen auch im Schulalltag unmittelbar spürbar sind, berichtet Monika Maraun, Leiterin einer Grundschule: „Der Rechtsanspruch auf Ganztag darf nicht zum Rechtsanspruch auf reine Betreuung werden. Wenn Räume fehlen, lernen, spielen und essen Kinder vielerorts den ganzen Tag im Klassenraum. Wo es keine Mensa gibt, wird am Schulpult gegessen – während eine Aufsichtsperson gleichzeitig darauf achten muss, dass sich niemand am heißen Servierwagen verbrüht. Unsere Kolleginnen und Kollegen finden täglich pragmatische Lösungen, stehen bei der Umsetzung aber vielfach allein da. Ganztag gelingt nicht, indem man lediglich zusätzliche Plätze schafft. Er braucht ausreichend und verlässlich qualifiziertes Personal, geeignete Räume, Zeit für Zusammenarbeit und Absprachen sowie ein förderndes und forderndes Spiel- und Lernangebot.“ 

Besonders deutlich werden die Grenzen des derzeitigen Systems an Förderschulen. Susanne Boland, Sonderpädagogin an einer Förderschule, macht deutlich, dass ein einheitlicher Rechtsanspruch nicht automatisch gleiche Voraussetzungen schafft:  „Gerade im Bereich emotionale und soziale Entwicklung berichten Beschäftigte von mehr Konflikten und Überforderung am Nachmittag. Dieses Kind braucht nicht einfach mehr Zeit. Es braucht einen anderen Umgang mit Zeit. Vielleicht Ruhe. Vielleicht einen Rückzugsort.
Vielleicht eine kleinere Gruppe. Das ist Individualisierung. Die Beschäftigten, die genau diesen individuellen Ganztag ermöglichen, stehen am Nachmittag vielfach alleine da, obwohl gerade dann die Konflikte zunehmen. Teilweise werden drei oder vier Klassen zusammengelegt. Wie individuell kann Förderung sein, wenn gleichzeitig immer mehr Kinder von immer weniger Menschen begleitet werden? Aber Individualisierung gibt es nicht zum Nulltarif. Wer individuelle Förderung will, braucht Menschen. Wer Rückzug ermöglichen will, braucht Räume. Wer multiprofessionell arbeiten will, braucht multiprofessionelle Teams. Und wer gute Pädagogik will, braucht Zeit für Zusammenarbeit.“

Auch aus Sicht der Eltern ist entscheidend, dass der Ausbau des Ganztags nicht bei der Zahl der Plätze stehen bleibt. Jenny Kalem-Cao, Elternvertreterin, betont:  „Als Mutter von drei Kindern weiß ich ganz persönlich, wie entscheidend eine verlässliche Betreuung für Familien ist. Berufstätigkeit und Familienleben müssen jeden Tag organisatorisch miteinander vereinbart werden – fällt die Betreuung weg, müssen Eltern diese Lücke auffangen, häufig durch eine Reduzierung oder Anpassung ihrer Arbeitszeit. Ganztagsbetreuung ist deshalb für mich keine Komfortfrage, sondern eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass berufstätige Eltern Familie und Beruf überhaupt verlässlich miteinander vereinbaren können.“

Die unterschiedlichen Perspektiven zeigen: Der Rechtsanspruch allein garantiert noch keinen guten Ganztag. Damit der Anspruch tatsächlich eingelöst werden kann, braucht es

verbindliche politische Rahmenbedingungen, eine auskömmliche und dauerhafte Finanzierung, ausreichend qualifiziertes Personal, geeignete Räume und Zeit für multiprofessionelle Zusammenarbeit.

Hintergrund

Bereits im vergangenen Jahr hat die GEW NRW die Perspektiven der Beschäftigten im Ganztag in den Blick genommen. An der Umfrage „GEHT GANZ SO?“ beteiligten sich rund 2.900 Beschäftigte aus Grundschule und Offenem Ganztag. 95 Prozent der befragten OGS-Kräfte gaben an, gerne im Offenen Ganztag zu arbeiten. Gleichzeitig gaben 60 Prozent an, von ihrer Tätigkeit nicht leben zu können. 65 Prozent wünschen sich eine engere Verzahnung von Schule und Offenem Ganztag. Auch die räumliche Situation wurde deutlich kritisiert: Nach Angaben der Befragten finden 80 Prozent des OGS-Betriebs in normalen Klassenräumen statt. Die Ergebnisse der Umfrage „GEHT GANZ SO?“ sowie der Befragung zur Situation des Ganztags an Förderschulen bieten ergänzende Hintergrundinformationen zu den Herausforderungen und notwendigen Rahmenbedingungen für einen guten Ganztag.

Mehr Informationen zum Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz findest du auf unserer Webseite.