„Tarifbeschäftigte, die viele Jahre Berufserfahrung gesammelt haben, dürfen bei einer Höhergruppierung nicht schlechtergestellt werden, weil ihre bisherige Erfahrung tariflich nicht vollständig berücksichtigt wird. Es ist nicht akzeptabel, dass bereits erreichte Erfahrungsstufen und zurückgelegte Stufenlaufzeiten bei der Höhergruppierung nicht in vollem Umfang anerkannt werden“, erklärt die Vorsitzende der GEW NRW, Ayla Çelik. „Eine Höhergruppierung muss eine echte Aufwertung sein. Alles andere ist weder vermittel- noch vertretbar!“
Wie eine grundsätzlich begrüßenswerte Aufwertung durch ihre Umsetzung neue Ungleichbehandlungen schaffen kann, zeigt sich aktuell bei der Anhebung der Besoldung und Eingruppierung von Lehrkräften auf A 13 beziehungsweise EG 13.
Während verbeamtete Lehrkräfte der betroffenen Schulformen zum 1. August 2026 gesetzlich in die Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet wurden, richtet sich die Stufenzuordnung tarifbeschäftigter Lehrkräfte bei der Höhergruppierung nach den tariflichen Regelungen des TV-L. Dabei werden die bisherige Erfahrungsstufe und die bereits zurückgelegte Stufenlaufzeit nicht automatisch übernommen. Dadurch können tarifbeschäftigten Lehrkräften trotz der beabsichtigten Aufwertung Nachteile bei der Anerkennung ihrer Berufserfahrung und beim weiteren Stufenaufstieg entstehen.
„Eine Reform, die bestehende Ungleichheiten beseitigen soll, darf nicht durch ihre Umsetzung neue schaffen“, mahnt Ayla Çelik. „Tarifbeschäftigte verdienen die gleiche Anerkennung ihrer Erfahrung wie ihre verbeamteten Kolleg*innen. Die geltenden Regelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bedeuten aus meiner Sicht eine Ungleichbehandlung und widersprechen daher dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Landesregierung muss hier tätig werden.“
Die Bildungsgewerkschaft fordert die Landesregierung auf, sich innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für eine stufengleiche Höhergruppierung unter vollständiger Anerkennung bereits zurückgelegter Stufenlaufzeiten einzusetzen.
Gleichzeitig muss NRW als Arbeitgeber alle rechtlich zulässigen Handlungsspielräume ausschöpfen und sich auch auf politischer Ebene für eine gerechte, landesspezifische Lösung für die aktuell betroffenen Lehrkräfte einsetzen.
„Die Landesregierung darf nicht allein auf die Zuständigkeit der TdL verweisen. Sie trägt selbst Verantwortung für faire Beschäftigungsbedingungen. Wir erwarten, dass sie diese Verantwortung wahrnimmt, politisch handelt und tragfähige Lösungen entwickelt.“
Mit der Petition will die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW NRW) ein deutliches Zeichen setzen: Berufserfahrung darf bei einer Höhergruppierung nicht entwertet werden.








