Pressemitteilungen 06.11.2026

Aktualisierte Bildungsgrundsätze für Kinder von null bis zehn

ChancengleichheitFrühkindliche BildungGrundschuleKinder- und JugendhilfeOffene Ganztagsschule
  • Autorin: Steffi Klaus
  • Funktion: Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Bildung darf keine Frage von Zuständigkeiten sein

Essen - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen (GEW NRW) sieht in der Überarbeitung der Bildungsgrundsätze für Kinder von null bis zehn Jahren eine wichtige Chance, frühkindliche Bildung, Grundschule und Ganztag stärker miteinander zu verbinden. Entscheidend ist, dass aus einem gemeinsamen Bildungsverständnis auch eine gemeinsame politische Verantwortung wird.

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„Kinder erleben Bildung als einen zusammenhängenden Prozess – in der Kita, in der Grundschule und im Ganztag. Deshalb ist es richtig, die Bildungsgrundsätze über die verschiedenen Bildungsorte hinweg zu denken“, erklärt die Vorsitzende der GEW NRW, Ayla Çelik.
Bereits zu Beginn des neuen Schuljahres hatte die Landesvorsitzende gefordert, frühkindliche Bildung, Grundschule, Sprachförderung und Ganztag nicht länger als getrennte politische Aufgaben zu behandeln: „Bildung beginnt nicht am ersten Schultag. Deshalb dürfen Kita, Grundschule, Sprachförderung und Ganztag nicht länger als getrennte politische Baustellen behandelt werden. Kinder erleben Übergänge, das System denkt aber häufig noch in Zuständigkeiten. Genau das müssen wir ändern!“

Mit Blick auf die aktualisierten Bildungsgrundsätze bekräftigt Ayla Çelik: „Die überarbeiteten Bildungsgrundsätze bieten die Chance, endlich zusammenzuführen, was aus Sicht der Kinder zusammengehört. Entscheidend ist, dass die Landesregierung diesen Weg konsequent weitergeht, die politische Verantwortung für die Umsetzung ressortübergreifend übernimmt und dafür sorgt, dass die gemeinsamen Bildungsziele auch im Alltag der Kinder und Beschäftigten spürbar werden.“

Die GEW NRW begrüßt den ganzheitlichen Blick auf die Entwicklung von Kindern und fordert, Bildung nicht auf messbare Leistungen zu reduzieren. Kinder brauchen Raum für Neugier, Spiel, Bewegung, soziale Erfahrungen, Mitbestimmung und individuelle Förderung. Dafür sind verlässliche pädagogische Beziehungen und gut qualifizierte Fachkräfte unverzichtbar.

Zugleich macht die Überarbeitung eine  grundlegende Herausforderung der nordrhein-westfälischen Bildungspolitik deutlich: Während Kinder Bildungsangebote als zusammenhängenden Alltag erleben, sind frühkindliche Bildung, Schule und Ganztag weiterhin durch unterschiedliche Zuständigkeiten, Finanzierungsstrukturen und Rahmenbedingungen geprägt.
„Wir können nicht einerseits ein gemeinsames Bildungsverständnis für Kinder von null bis zehn Jahren formulieren und andererseits zulassen, dass die Zusammenarbeit an Zuständigkeitsgrenzen, fehlenden Ressourcen, unterschiedlichen Qualitätsstandards oder der unterschiedlichen Finanzkraft der Kommunen scheitert“, mahnt Çelik. „Bildung gemeinsam zu denken, setzt voraus, sie auch gemeinsam zu gestalten und zu finanzieren.“ 

Besonders deutlich werde das beim Ganztag: Mit dem seit dem Schuljahr 2026/27 schrittweise geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter komme es darauf an, ihn nicht auf Betreuungszeiten zu reduzieren, sondern als eigenständigen und gleichwertigen Bildungsraum zu gestalten.

Die GEW NRW warnt davor, mit den überarbeiteten Bildungsgrundsätzen zusätzliche Erwartungen an die Beschäftigten zu formulieren, ohne die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. „Gute Bildung entsteht nicht durch immer neue Einzelprojekte, sondern durch verlässliche Strukturen und Menschen, die Zeit für Kinder haben. Wenn Fachkräfte fehlen, Gruppen zu groß sind und gemeinsame Planungszeiten nicht finanziert werden, können auch fachlich überzeugende Bildungsgrundsätze ihre Wirkung nicht entfalten“, so Çelik weiter.
Aus diesem Grund fordert die GEW NRW einen verbindlichen, ressortübergreifenden Umsetzungs- und Finanzierungsplan von Land und Kommunen. Dazu gehören eine bedarfsgerechte Personalausstattung, verbindliche und aufeinander abgestimmte Qualitätsstandards, gemeinsame Fortbildungen sowie fest eingeplante und finanzierte Kooperationszeiten für die Beschäftigten in Kita, Grundschule und Ganztag.

„Für ein Kind spielt es keine Rolle, wer den Raum finanziert, in dem es lernt und spielt. Entscheidend ist, dass dieser Raum gute Bildung ermöglicht. Genau deshalb dürfen Zuständigkeitsgrenzen zwischen Land und Kommunen nicht länger zum Hindernis für flächendeckend gute Bildung werden.“