Essen/Düsseldorf – Die Anhörung der Sachverständigen im Landtag NRW zum 19. Schulrechtsänderungsgesetz über die Änderungen im §53 Schulgesetz fand unter Beteiligung der GEW NRW statt.
Die GEW NRW begrüßt grundsätzlich, dass Schulen und Schulleitungen mehr Handlungssicherheit im Umgang mit schweren Störungen und Gefährdungssituationen erhalten sollen. Gleichzeitig warnt die Bildungsgewerkschaft davor, die Ausweitung von Ordnungs- und Ausschlussmöglichkeiten mit einer nachhaltigen Lösung schulischer Konflikte gleichzusetzen. „Beschäftigte und Schüler*innen haben das Recht angstfrei und in Sicherheit zu lehren und zu lernen. Bei Gewalt, Bedrohungen oder massiven Störungen müssen Schulleitungen schnell und rechtssicher handeln können. Ein Ausschluss aber beendet zunächst eine Situation, löst jedoch noch nicht das Problem“, erklärt Ayla Çelik, Vorsitzende der GEW NRW.
Kritisch bewertet die GEW NRW insbesondere den Ausschluss vom Schulbesuch ohne, dass definiert wird, wie eine pädagogische Begleitung ermöglicht werden kann. Je länger ein junger Mensch von der Schule ausgeschlossen werde, desto dringlicher stelle sich die Frage nach der pädagogischen Begleitung. Dazu die Gewerkschafterin: „Wenn das Verhalten eines Jugendlichen so gravierend ist, dass ein Ausschluss von mehreren Wochen notwendig erscheint, dann besteht gerade ein besonderer Klärungs- und Unterstützungsbedarf. Schließlich verliert ein Jugendlicher durch sein Fehlverhalten nicht seinen Erziehungs- und Bildungsanspruch und die pädagogische Verantwortung endet nicht am Schultor.“ Deshalb warnt die GEW NRW davor, betroffene Schüler*innen während eines längeren Ausschlusses weitgehend sich selbst zu überlassen. Schulische Tagesstruktur und stabilisierende Kontakte könnten verloren gehen, Lernrückstände wachsen und die Distanz zur Schule kann größer werden. Im ungünstigen Fall könne sich die Problemlage dadurch verschärfen und verfestigen. „Wir können einen jungen Menschen zeitweise aus der Schule ausschließen. Aus der pädagogischen Verantwortung können wir ihn nicht ausschließen,“ so Çelik.
Die GEW NRW fordert deshalb bei länger dauernden Ausschlüssen eine verbindliche Fallklärung und eine vorbereitete Rückkehr in die Schule. Je nach Einzelfall müssten Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Jugendhilfe und weitere Unterstützungssysteme einbezogen werden. Çelik betont: „Wenn wir Beschäftigte und Mitschüler*innen dauerhaft schützen und dem betroffenen jungen Menschen zum einsichtigen Verhalten bewegen wollen, dann müssen wir uns auch mit den Ursachen befassen. Das ist die beste Prävention vor weiteren Eskalationsstufen.“
Auch die neue Schutzmaßnahme nach § 53a Schulgesetz bewertet die GEW NRW differenziert. Die Möglichkeit, bei Gefahr im Verzug unmittelbar zu handeln und einen Schüler oder eine Schülerin vorläufig für höchstens zwei Wochen vom Schulbesuch auszuschließen, könne Schulleitungen wichtige Handlungssicherheit geben. Entscheidend sei jedoch, dass die Zeit auch für Intervention und Unterstützung genutzt werde. „Gefahrenabwehr braucht einen Plan für den Tag danach. Wer einen jungen Menschen aus einer akuten Situation herausnimmt, muss gleichzeitig klären, wie es weitergeht.“ Dabei dürften zusätzliche Aufgaben nicht einfach auf Schulleitungen und Lehrkräfte übertragen werden. Notwendig seien klare Zuständigkeiten, ausreichend Schulsozialarbeit und Schulpsychologie sowie verlässliche Kooperationsstrukturen mit der Kinder- und Jugendhilfe. Die Gewerkschafterin betont: „Mehr Handlungsmöglichkeiten dürfen nicht automatisch mehr Arbeitsverdichtung bedeuten. Ein neuer Paragraf darf nicht die Ausweitung von Aufgaben bedeuten. Handlungssicherheit braucht deshalb auch Unterstützungssicherheit mit entsprechenden Ressourcen.“ Für die GEW NRW steht fest, dass Ordnungsmaßnahmen Grenzen deutlich machen müssen. Gleichzeitig müssten sie ihrem pädagogischen Zweck gerecht werden.
Deshalb hebt Celik hervor: „Die entscheidende Frage lautet nicht nur: Welche Konsequenz hat ein Fehlverhalten? Sondern auch: Was soll der junge Mensch daraus lernen? Wenn nach vier Wochen Ausschluss lediglich vier Wochen vergangen sind, haben wir sanktioniert – aber noch nicht unbedingt erzogen.“
Die GEW NRW fordert deshalb, Schutz, Konsequenz und pädagogische Verantwortung zusammenzudenken: „Unsere Schulen werden nicht durch mehr Sanktionen sicherer. Sie werden sicherer, wenn genügend Menschen da sind, in multiprofessioneller Verantwortung mit Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, die gemeinsam Zeit haben, hinzuschauen, zuzuhören und frühzeitig und vernetzt zu handeln,“ so Çelik abschließend.







