



Ein Überblick
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung tritt zum 1. August 2026 schrittweise in Kraft. Alle Erstklässler*innen in NRW und in allen weiteren Bundesländern starten zum Schuljahr 2026/2027 ihre Schullaufbahn mit dem Recht auf einen OGS-Platz. Ab August 2029 soll dann jedes Grundschulkind Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. So will die Regierung die Betreuungslücke nach der Kita schließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Ziel ist es auch, mehr Chancengleichheit zu schaffen.
Alle Grundschulkinder der ersten Klasse haben ab dem 1. August 2026 rechtlichen Anspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird jedes Jahr um eine Klassenstufe erweitert. Anspruch besteht konkret auf Betreuung an fünf Werktagen von bis zu acht Stunden. Die Unterrichtszeit wird dabei mitgezählt. Der Rechtsanspruch gilt grundsätzlich auch an Werktagen in den Schulferien. Schulen dürfen in den Ferien jedoch Schließzeiten von bis zu vier Wochen festlegen.
Nein, Eltern können selbst entscheiden, ob sie einen Ganztagsplatz für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten. Wenn eine Anmeldung jedoch erfolgt, ist diese verbindlich.
Der Bund hat den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter im Ganztagsförderungsgesetz verankert. In NRW wird die Umsetzung jedoch über den Erlass Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich geregelt.


Entscheidend ist nicht, ob genügend Plätze entstehen. Vielmehr ist zu diskutieren, ob der Ganztag die Qualität bietet, die für eine ganztägige Förderung und echte Chancengleichheit notwendig ist. Dafür braucht es entsprechende Rahmenbedingungen und Bildungsangebote.








SO GEHT GANZ
Was bewegt die Beschäftigten an Grundschule und OGS im Arbeitsalltag? Das und noch mehr haben wir bei unserer Umfrage GEHT GANZ SO? gefragt. Rund 2.900 Kolleg*innen haben sich beteiligt. Das sind die Ergebnisse.