Ein Überblick

OGS-Rechtsanspruch ab 1. August 2026

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung tritt zum 1. August 2026 schrittweise in Kraft. Alle Erstklässler*innen in NRW und in allen weiteren Bundesländern starten zum Schuljahr 2026/2027 ihre Schullaufbahn mit dem Recht auf einen OGS-Platz. Ab August 2029 soll dann jedes Grundschulkind Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. So will die Regierung die Betreuungslücke nach der Kita schließen  und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Ziel ist es auch, mehr Chancengleichheit zu schaffen. 

Die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder

Alle Grundschulkinder der ersten Klasse haben ab dem 1. August 2026 rechtlichen Anspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird jedes Jahr um eine Klassenstufe erweitert. Anspruch besteht konkret auf Betreuung an fünf Werktagen von bis zu acht Stunden. Die Unterrichtszeit wird dabei mitgezählt. Der Rechtsanspruch gilt grundsätzlich auch an Werktagen in den Schulferien. Schulen dürfen in den Ferien jedoch Schließzeiten von bis zu vier Wochen festlegen.

Nein, Eltern können selbst entscheiden, ob sie einen Ganztagsplatz für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten. Wenn eine Anmeldung jedoch erfolgt, ist diese verbindlich. 

Der Bund hat den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter im Ganztagsförderungsgesetz verankert. In NRW wird die Umsetzung jedoch über den Erlass Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich geregelt.

Offener Ganztag in der Primarstufe

Es fehlen Personal, Räume und verbindliche Qualitätsstandards

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz steht aus Sicht der GEW NRW vor zentralen Problemen: zu wenig Personal, zu wenig Räume und fehlende verbindliche Qualitätsstandards. Zudem fehlt weiterhin ein umfassendes Ausführungsgesetz, das die rechtlichen Grundlagen für Schule und Jugendhilfe schafft und verbindliche Rahmenbedingungen sowie Mindeststandards hinsichtlich der personellen und räumlichen Ausstattung ebenso wie für die fachliche Qualifikation der Beschäftigten festlegt. Die Landesregierung überlässt die rechtliche Verantwortung für die organisatorische, personelle und finanzielle Ausgestaltung des Rechtsanspruchs den kommunalen Trägern und verlagert diese damit in deren Zuständigkeit.

Entscheidend ist nicht, ob genügend Plätze entstehen. Vielmehr ist zu diskutieren, ob der Ganztag die Qualität bietet, die für eine ganztägige Förderung und echte Chancengleichheit notwendig ist. Dafür braucht es entsprechende Rahmenbedingungen und Bildungsangebote.

Was die GEW NRW fordert

Die Arbeitsbedingungen der OGS-Kräfte verbessern
  • Flächendeckende tarifliche Bezahlung: gute Arbeit fair bezahlen
  • Freiwillige Aufstockung statt erzwungener Teilzeit: Möglichkeit für Beschäftigte, ihre Stunden zu erhöhen – bis zur Vollzeit
  • Mehr Zeit für pädagogische Qualität – durch ausreichend Arbeitszeit für Vorbereitung, Nachbereitung, die eigentliche Arbeit am Kind sowie Austausch und Fortbildung
  • Verbindliches Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebot – mit klaren Perspektiven für beruflichen Aufstieg und höhere Bezahlung
  • Ausbau der Personaldecke
OGS und Grundschule besser miteinander verzahnen
  • Verbindliche Abstimmungen zwischen Schule und OGS – organisatorisch sowie pädagogisch–, zum Beispiel durch Regelungen im Schulgesetz oder Ausführungsgesetz
  • Integration der OGS-Mitarbeiter*innen – in gemeinsame Sitzungen mit dem Lehr- und sozialpädagogischen Personal der Schule, Einbindung in die Schulentwicklung und Konferenzen
  • Zeitliche Ressourcen für Austausch und Planung: ausreichend Stunden für OGS-Kräfte, um sich an Teambesprechungen und Absprachen zu beteiligen
  • Einsatz von OGS-Kräften am Vormittag, zum Beispiel als pädagogische Unterstützung im Unterricht
  • Gesellschaftliche Aufwertung der OGS-Arbeit: Ganztag ist Bildung und nicht nur „Aufbewahrung“ und Betreuung
Der OGS den nötigen Raum geben
  • Mehr Räume für OGS-Angebote – nicht als Notlösung, sondern als fester Bestandteil jeder Schule
  • Multifunktionale Räume mitdenken und gestalten: bei Neubauten und Sanierungen Ganztag von Anfang an einplanen und mitgestalten
  • Kindgerechte Raumgestaltung: Rückzugsorte, Bewegungsflächen und kreative Bereiche werden dringend gebraucht
  • Angemessene Räumlichkeiten für OGS-Kräfte: entsprechende Räume für verschiedene Aufgaben, beispielsweise für Teamsitzungen, die Vor- und Nachbereitung sowie für Leitungsaufgaben und Pausen

SO GEHT GANZ

Was Beschäftigte an Grundschule und OGS bewegt

Was bewegt die Beschäftigten an Grundschule und OGS im Arbeitsalltag? Das und noch mehr haben wir bei unserer Umfrage GEHT GANZ SO? gefragt. Rund 2.900 Kolleg*innen haben sich beteiligt. Das sind die Ergebnisse.