Wir fordern Hitzefrei auch für die Oberstufe
Ob es Hitzefrei an Schulen in NRW gibt, entscheidet die jeweilige Schulleitung. Als Anhaltspunkt gilt laut Schulministerium eine Temperatur von 27 Grad Celsius im Klassenraum. Das bezieht sich auf Schüler*innen der Grundschule und der Sekundarstufe I.
Die derzeitige Erlasslage schließt jedoch Schüler*innen der Sekundarstufe II und damit faktisch auch ihre Lehrkräfte von Hitzefrei aus. Aus unserer Sicht ist Hitzeschutz jedoch keine freiwillige Leistung, sondern Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn sowie des Gesundheits- und Arbeitsschutzes an Schulen. Die zunehmenden und länger andauernden Hitzeperioden machen deutlich, dass die bestehenden Regelungen weder ausreichend noch zeitgemäß sind. Wir fordern Hitzefrei auch für die Oberstufe.
Schulgebäude sind keine klimaresilienten Lern- und Arbeitsorte
Hitzeschutz an Schulen darf zudem nicht länger vom Zustand einzelner Schulgebäude oder von der Kassenlage der Kommunen abhängen. Tatsächlich sind die meisten Schulgebäude noch immer keine verlässlichen klimaresilienten Lern- und Arbeitsorte. Gesundheitsschutz darf nicht vom Investitionsstau an Schulen oder den finanziellen Spielräumen der Schulträger abhängig sein. Hier ist das Land gefordert, für verbindliche und gerechte Rahmenbedingungen zu sorgen.







