Schule 23.06.2026

GEW fordert Hitzefrei auch für die Oberstufe

Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Autor*in: Ayla Çelik
  • Funktion: Vorsitzende der GEW NRW

Regelung zum Thema Hitzeschutz

In den Schulen in NRW herrschen aktuell Temperaturen, die gesundes Lernen und Arbeiten erheblich erschweren oder unmöglich machen. Doch für Schüler*innen der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei. Was die GEW NRW zum Thema Hitzeschutz fordert und welche Regeln noch gelten.

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Wir fordern Hitzefrei auch für die Oberstufe

Ob es Hitzefrei an Schulen in NRW gibt, entscheidet die jeweilige Schulleitung. Als Anhaltspunkt gilt laut Schulministerium eine Temperatur von 27 Grad Celsius im Klassenraum. Das bezieht sich auf Schüler*innen der Grundschule und der Sekundarstufe I.

Die derzeitige Erlasslage schließt jedoch Schüler*innen der Sekundarstufe II und damit faktisch auch ihre Lehrkräfte von Hitzefrei aus. Aus unserer Sicht ist Hitzeschutz jedoch keine freiwillige Leistung, sondern Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn sowie des Gesundheits- und Arbeitsschutzes an Schulen. Die zunehmenden und länger andauernden Hitzeperioden machen deutlich, dass die bestehenden Regelungen weder ausreichend noch zeitgemäß sind. Wir fordern Hitzefrei auch für die Oberstufe.

Schulgebäude sind keine klimaresilienten Lern- und Arbeitsorte

Hitzeschutz an Schulen darf zudem nicht länger vom Zustand einzelner Schulgebäude oder von der Kassenlage der Kommunen abhängen. Tatsächlich sind die meisten Schulgebäude noch immer keine verlässlichen klimaresilienten Lern- und Arbeitsorte. Gesundheitsschutz darf nicht vom Investitionsstau an Schulen oder den finanziellen Spielräumen der Schulträger abhängig sein. Hier ist das Land gefordert, für verbindliche und gerechte Rahmenbedingungen zu sorgen.

Das gilt aktuell

Ab wann Schulen in NRW Hitzefrei geben können

Die Schulleitung kann gemäß BASS 2024/2025 - 12-52 NR- Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen Hitzefrei geben, wenn im Klassenraum die Temperatur 27 Grad Celsius übersteigt. Liegt die Raumtemperatur unter 25 Grad Celsius, darf die Schulleitung kein Hitzefrei anordnen. Grundschüler*innen sowie Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen laut Schulministerium nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden. Für die Oberstufe besteht kein Anspruch auf Hitzefrei.