Tarifbeschäftigte 19.10.2020

Schulsozialarbeiter*innen und MPT-Kräfte aufgepasst!

Schulsozialarbeiter*innen bzw. MPT-Kräfte aufgepasst
  • Autor*in: Joyce Abebrese
  • Funktion: Expertin der GEW NRW für Schulsozialarbeit und MPT-Kräfte

Überleitung in die neue EG S 15 - was gilt es zu beachten?

In der Tarifrunde 2019 wurde zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern die Einführung einer neuen S-Tabelle für den Tarifbereich des Tarifvertrages der Länder (TV-L) vereinbart. Für die Schulsozialarbeiter*innen und die Fachkräfte im multiprofessionellen Team (MPT-Kräfte), die schon vor dem 1.1.2020 im Dienst waren und bisher in der Entgeltgruppe 10 eingruppiert waren, bedeutet diese neue Tabelle eine Überleitung in die neue Entgeltgruppe S 15 zum 1.1.2020.

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Ministerium: Keine Informationen zum Bearbeitungsstand

In den letzten Wochen erreichten uns einige Mails und Anrufe von Kolleg*innen, die bislang noch immer nicht übergeleitet worden waren. Auf Nachfrage beim Ministerium für Schule und Bildung (MSB) erreichte uns die Antwort, dass es keine Informationen zum derzeitigen Bearbeitungsstand der einzelnen Bezirksregierungen gebe, sie seien aber angewiesen worden die einzelnen Beschäftigten über ihre Überleitung und ihre neue Stufenfestsetzung zu informieren.

Aufgrund verlängerter Laufzeiten der Erfahrungsstufen in der neuen Entgeltgruppe (insgesamt zwei Jahre länger), muss für jeden Fall die Erfahrungsstufenfestsetzung erst neu berechnet werden.

Was tun bei Kündigung oder Renteneintritt?

In § 29 e TVÜ- Länder heißt es „Beschäftigte im Sinne von Teil II Abschnitt 20 der Entgeltordnung (…)- die am 1. Januar 2020 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, sind in die neue S -Entgeltgruppe übergeleitet.“ Antragsfristen wurden nicht vereinbart. Für diejenigen, deren Arbeitsverhältnis 2020 endet - egal ob aufgrund von Rente oder Kündigung -  ist das Arbeitsverhältnis für 2020 auf der Grundlage der S-Tabelle abzurechnen. Sie wären zwar eigentlich schon übergeleitet zum 1.1.2020, der Arbeitgeber hat es aber einfach noch nicht umgesetzt. Darauf sollten betroffene Kolleg*innen hinweisen, wenn der Arbeitgeber diesen Umstand versäumt hat.

Tipp: Nachfrage bei der zuständigen Bezirksregierung

Wichtig ist: Diejenigen, die durch die Überleitung eine höhere Bezahlung erhalten, erhalten diese selbstverständlich auch nachträglich rückwirkend bis zum 1.1.2020 ausgezahlt. Wer individuelle Informationen zum Bearbeitungsstand der Überleitung erhalten möchte, sollte sich an die zuständige Bezirksregierung wenden und dort einmal nachfragen.