Tarifvertrag der Länder – TV-L 30.06.2021

Mitglieder stimmen über Tarifforderungen aus NRW ab

TarifrundeSozial- und ErziehungsdienstGehalt

GEW NRW beschließt Forderungen für die Tarifrunde TV-L 2021

Die Forderungen für die Tarifrunde TV-L 2021 aus NRW stehen fest. Erstmals war eine landesweite Mitgliederbefragung dafür Basis: Sechs Prozent mehr Gehalt, Mitnahme der Stufe und Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung sowie Ausbau der Stufe 6 und Angleichung der Paralleltabelle.

  • Autor*in: Jochen Bauer
  • Funktion: Experte für Tarifpolitik der GEW NRW
Min.

Die Landestarifkommission (LTK) und der Geschäftsführende Ausschuss (GA) der GEW NRW haben die NRW-Forderungen für die Tarifrunde 2021 beschlossen. Erstmalig diente dazu eine landesweite Mitgliederfragung: Der Ausschuss für Tarifpolitik (ATP) hatte einen Fragebogen entwickelt, der an die 53 Gliederungen verschickt und nach einem Punktesystem ausgewertet wurde. Aus der Befragung haben sich drei Schwerpunkte herauskristallisiert.

Die Prozentforderung: sechs Prozent mehr!

Üblicherweise gehört zu den Forderungen in einer Tarifrunde eine Prozentforderung, die sich an der Inflationsrate und dem Produktivitätszuwachs orientiert. Diese beiden Faktoren bilden den verteilungsneutralen Spielraum. Die GEW-Gremien in NRW haben sich auf eine Forderung nach sechs Prozent mehr Gehalt geeinigt.

Die Forderung nach strukturellen Verbesserungen für Tarifbeschäftigte

Im Vordergrund der Forderungen stehen allerdings strukturelle Verbesserungen am Tarifvertrag und an den Entgelttabellen. So fordert die GEW den finanziellen Ausbau der Stufe 6. Die Stufe 6 in den Entgelttabellen ist gegenüber den anderen Stufen der Entgelttabelle zu schwach finanziert. Die Beträge müssten verdoppelt werden, um angemessene Gehälter für Beschäftigte in der Stufe 6 zu zahlen. Die Beschäftigten, die schon zu den Bedingungen des Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) gearbeitet haben, hatten ihre Besitzstände beziehungsweise Strukturausgleiche bei Einführung der Stufe 6 verloren. Dieser Verlust muss rückgängig gemacht werden!

Weiterhin wird als grundlegend die stufengleiche Höhergruppierung bei gleichzeitiger Mitnahme der Stufenlaufzeiten betrachtet, die im Beamt*innenrecht und im Tarifvertrag TV-ÖD bekannt sind. Im Tarifvertrag TV-L, nach dem die Landesbeschäftigten bezahlt werden, findet die stufengleiche Höhergruppierung jedoch keine Anwendung.

Was bedeutet das? Eine Grundschullehrkraft mit der Bezahlung nach Entgeltgruppe 11 (EG 11) im fünften Jahr der Stufe 5 würde im Fall der Höhergruppierung nach EG 13 in die Stufe 4.1 zurückgestuft werden und würde neun Jahre benötigen, um in die Stufe 6 zu kommen, obwohl sie in der EG 11 nur noch ein Jahr dafür benötigen würde. Würde „JA 13“ für alle realisiert, würden tarifbeschäftigte Lehrkräfte erhebliche Benachteiligungen gegenüber ihren verbeamteten Kolleg*innen erleiden. „JA 13“ würde sich für für Tarifbeschäftigte nicht lohnen.

Die GEW kämpft schon seit Jahren für die sogenannte Paralleltabelle, damit die Brüche in der Entgelttabelle des TV-L aufgehoben werden. Zurzeit gilt: A 15 = EG 15 und A13 = EG 13, aber A12 = EG 11 – dieser Bruch in der Logik der Tabellenentgelte soll endlich abgeschafft werden!

Weitere Forderungen in der Tarifrunde TV-L 2021

Die Stufenlaufzeiten der S-Tabelle für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sind in den Stufen 2 und 3 ein Jahr länger als die Laufzeiten der TV-L Tabelle. Durch die Überführung in die S- und E-Tabelle mussten Schulsozialabeiter*innen teilweise Nachteile hinnehmen. Diese Probleme sollten beseitigt werden. Die Stufenlaufzeiten der TV-Tabelle sollten auf die S- und E-Tabelle übertragen werden, das heißt eine Verkürzung der Stufenlaufzeit in den Stufen 2 und 3.

Die Jahressonderzahlung wurde in der Tarifrunde 2019 eingefroren, was einer faktischen Kürzung gleichkommt. Das bisherige Niveau sollte wiederhergestellt werden. Die Jahressonderzahlung soll in das Monatsgehalt eingerechnet werden, damit die vielen befristet Beschäftigten – beispielsweise im Hochschulbereich – davon profitieren können. Letztlich sollten alle Beschäftigte in den Hochschulen in den Wirkungsbereich des TV-L einbezogen werden.

Die GEW NRW orientiert sich damit an Forderungen, die vorrangig den Tarifbeschäftigten zugutekommen und setzt ein starkes Zeichen für ihre Interessen!

Wie geht es weiter mit den Vorbereitungen auf die Verhandlungen zum TV-L im Herbst?

Tarifpolitik wird nicht allein in NRW gemacht, sondern ist Bundesangelegenheit. Am 24. August 2021 trifft sich die Bundestarifkommission der GEW und stellt auf Grundlage der Länderforderungen einen gemeinsamen Forderungsbeschluss auf. Dieser wird mit den Partnergewerkschaften im DGB abgeglichen und auf dieser Grundlage ein gemeinsamer Forderungsbeschluss mit der dbb Tarifunion aufgestellt.