Beamt*innen 12.12.2023

NRW überträgt Tarifergebnis 1:1 auf Beamt*innen

BesoldungTarifrundeVersorgungTV-L 2023
  • Autor*in: GEW NRW

Gewerkschaften und Landesregierung vereinbaren zeit- und wirkungsgleiche Übertragung

Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder wird auf die Besoldung von Beamt*innen in Nordrhein-Westfalen zeit- und wirkungsgleich übertragen. Auch Anwärter*innen und Versorgungsempfänger*innen profitieren.

Min.

Was ändert sich für Beamt*innen konkret? 

  • 1.800 Euro einmalige Inflationsausgleichsprämie (schnellstmöglich)
  • 120 Euro monatliche Inflationsausgleichprämie (Januar bis Oktober 2024 – Auszahlung erfolgt vermutlich rückwirkend)
  • Erhöhung der Besoldungsbezüge um 200 Euro (ab 01. November 2024)
  • Erhöhung der Besoldungsbezüge um weitere 5,5 Prozent (ab 01. Februar 2025)

Werden mit den beiden Erhöhungsschritten keine 340 Euro erreicht, wird die Gehaltssteigerung zum 1. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.

Was gilt für Versorgungsempfänger*innen?

Versorgungsempfängeri*nnen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt

Was ändert sich für Anwärter*innen?

Empfänger*innen von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen erhalten Sonderzahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro. Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 erhalten sie eine Sonderzahlung in Höhe von monatlich 50 Euro.

Antworten auf häufige Fragen

FAQ zum Tarifabschluss

  • Gilt der Tarifabschluss auch für mich?
  • Wann gibt es mehr Geld?
  • Erhalte ich die Inflationsprämien auch, wenn ich in Elternzeit bin?

Fragen rund um den Tarifabschluss beantwortet der GEW Hauptvorstand auf seiner Website.