Essen - Die GEW NRW übt scharfe Kritik am Referentenentwurf für ein neues Kinderbildungsgesetz. Der bereits im Dezember vorgelegte Entwurf bleibt aus Sicht der GEW NRW deutlich hinter den Anforderungen an eine moderne, kindgerechte und verlässlich finanzierte frühkindliche Bildung zurück. Besonders die geplante Einführung von Kern- und Randzeiten lehnt die GEW NRW entschieden ab.
„Frühkindliche Bildung ist ein ganzheitlicher Prozess, der sowohl die kognitive als auch die soziale und emotionale Entwicklung der Kinder umfasst. Dieser Prozess lässt sich nicht in Kern- und Randzeiten aufsplittern“, erklärt die Vorsitzende der GEW NRW, Ayla Çelik. Die Möglichkeit, zu Randzeiten geringer qualifiziertes Personal einzusetzen, flankiert durch größere Gruppen sowie unklare Qualifizierungsanforderungen, ist laut GEW NRW eine Absenkung von Qualitätsstandards mit Ansage.
„Statt Qualität zeitlich zu begrenzen und Fachkräftemangel zu verwalten, braucht Nordrhein-Westfalen ein Kinderbildungsgesetz, das Bildung verlässlich über den gesamten Kita-Alltag sichert“, so Ayla Çelik. "Mit diesem Entwurf zeigt die Landesregierung, dass sie derzeit nicht in der Lage ist, eine ganzheitliche frühkindliche Bildung sicherzustellen. Die Konzentration der Fachkräfte auf wenige Stunden bedeutet, dass Kinder einen großen Teil ihres Kita-Alltags ohne qualifizierte Bildungsangebote verbringen - das widerspricht jedem Bildungsanspruch!“
Die bisherigen Qualitätsstandards könnten nur noch von den Trägern gesichert werden, die es sich leisten können. Die geplante Finanzierung – etwa bei Kindpauschalen und Alltagshelfer*innen – benachteiligt vor allem kleinere Einrichtungen. Ayla Çelik: „Unser Anspruch ist, dass Sprachbildung in jeder einzelnen Kita selbstverständlich stattfindet. Damit jede Kita eine Chancen-Kita wird! Hierfür sind zusätzliche Fachkraftstunden, kleinere Gruppen und multiprofessionelle Teams notwendig, die entsprechend ihrer Ausbildung in den Einrichtungen eingesetzt werden.“
Die GEW NRW begrüßt, dass die Regierung die praxisintegrierte Ausbildung für Kinderpfleger*innen gesetzlich verankern und finanziell stärken will. Positiv bewertet wird auch, dass jeder Träger Ergänzungskräften Weiterbildungsmöglichkeiten zur sozialpädagogischen Fachkraft anbieten muss.
„Ein neues KiBiz darf den Mangel nicht organisieren, sondern muss Qualität sichern, Fachkräfte entlasten und Bildungsgerechtigkeit stärken. Daher fordern wir eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs sowie die verbindliche und frühzeitige Einbeziehung von Beschäftigten, Fach- und Trägerverbänden. Nur auf dieser Grundlage kann aus Sicht der GEW NRW die angekündigte Stärkung der frühkindlichen Bildung gelingen!“ (Ayla Çelik)
Die Stellungnahme der GEW NRW zu den geplanten Änderungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) finden Sie im Anhang.







