„Es ist weder angemessen noch zielführend, wenn in diesem Zusammenhang Szenarien wie Präsenzpflicht in den Ferien oder ausgeweitete Anwesenheitszeiten in den Raum gestellt werden“, kritisiert die Vorsitzende der GEW NRW, Ayla Çelik. „Eine solche Rhetorik verunsichert Kolleg*innen und verkennt die Realität schulischer Arbeit.“
Die Arbeitszeiterfassung ist nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts rechtlich geboten. „Sie ist kein gewerkschaftliches „Privileg“ oder politisches Wunschthema, sondern geltendes Arbeitsrecht“, so Ayla Çelik.
Zahlreiche Studien belegen seit Jahren eine strukturelle Mehrarbeit, die aus professioneller Verantwortung entsteht – für Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Beratung, Inklusion, Schulentwicklung, Digitalisierung und Krisenbewältigung. Ein erheblicher Teil dieser Arbeit findet außerhalb der Schule statt. Aus Sicht der GEW NRW ist Arbeitszeiterfassung daher selbstverständlich ortsunabhängig möglich und nicht an Präsenz im Schulgebäude gebunden.
„Arbeitszeiterfassung kann nur als Instrument des Gesundheitsschutzes und der Transparenz verstanden werden“, betont Ayla Çelik. "Wenn sie mit dem möglichen Verlust von Freiheiten oder mit zusätzlichen Präsenzpflichten verknüpft wird, verfehlt sie ihren eigentlichen Zweck, nämlich den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.“ Eine ehrliche Erfassung würde nach Auffassung der GEW NRW sichtbar machen, dass das System Schule auf struktureller Mehrarbeit basiert und den Handlungsdruck auf Politik und Verwaltung erhöhen. Die Landesvorsitzende der GEW NRW fordert eine ehrliche Debatte über Arbeitsbelastung, Entlastung und Ressourcen sowie den politischen Willen, endlich aus längst bekannten Erkenntnissen Konsequenzen zu ziehen: „Als oberste Arbeitgeberin trägt die Landesregierung Verantwortung für Wertschätzung, Vertrauen und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten!“







