Kita 11.11.2022

Frist für Regenerationstage beachten!

GehaltSozial- und ErziehungsdienstTarifrecht
  • Autor*in: Joyce Abebrese
  • Funktion: Referentin für Tarifpolitik der GEW NRW

Beantragung muss bis 30.11.2022 erfolgen

Mit dem letzten Tarifabschluss im TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst sind die so genannten Regenerationstage mit vereinbart worden. Diese müssen beantragt werden. Die Bildungsgewerkschaft bietet Hilfe und Unterstützung.

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Die Gewerkschaften setzten für alle Vollzeitbeschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst ab 2022 zwei feste Entlastungstage pro Kalenderjahr durch. Der Anspruch vermindert sich auf einen Entlastungstag pro Kalenderjahr, wenn die*der Beschäftigte regelmäßig weniger als vier Tage pro Woche arbeitet. Für Beschäftigte, die nur an einem Tag pro Woche arbeiten, entfällt der Anspruch ganz.

Zusätzlich können alle, die rückwirkend ab 1. Juli 2022 eine Zulage in Höhe von 130 oder 180 Euro erhalten, Teile dieser Zulage in bis zu zwei zusätzliche freie Tage pro Kalenderjahr umwandeln. Die Umwandlung der Zulage in bis zu zwei weitere zusätzliche freie Tage ist ab dem 1. Januar 2023 möglich. Die Zulage wird anteilig entsprechend des auf den Stundenlohn umgerechneten Bruttomonatslohns gekürzt.

Ab 2023 heißt das konkret: 30 Urlaubstage (Vollzeit) + zwei Entlastungstage + max. zwei Tage durch Umwandlung eines Teils der monatlichen Zulage = bis zu 34 freie Tage pro Jahr.

Bei Beschäftigten, die in einem Kalenderjahr weniger als vier Monate Anspruch auf Entgelt hatten, reduziert sich der Regenerationstag auf einen freien Tag.

Mehr Infos zum Tarifabschluss findet ihr hier.

Frist einhalten und profitieren

Für 2022 ist der 30. November in zweierlei Hinsicht der Stichtag. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt haben, wann in 2022 sie ihre Regenerationstage in Anspruch nehmen möchten. Nur so können sie noch in diesem Jahr von ihren Regenerationstagen profitieren. Denn der jeweiligen Regenerationstag muss spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin beim Arbeitgeber beantragt werden.
Beschäftigte, die die monatliche Zulage erhalten, müssen ihrem Arbeitgeber spätestens am 30. November 2022 schriftlich mitteilen, ob sie ihre Zulage für 2023 teilweise in einen oder zwei weitere Regenerationstage umwandeln möchten. Den genauen Zeitpunkt ihrer Regenerationstage können sie in 2023 festlegen.

GEW hilft bei der Beantragung

GEW-Mitglieder können die Formulierungshilfe zum Antrag auf Regenerationstage hier herunterladen.

Bei Rückfragen hilft die GEW vor Ort oder die Landesgeschäftsstelle der GEW NRW.
 

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