Die Leitlinien Gemeinsames Lernen des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) bilden eine Grundlage für alle Akteur*innen im Gemeinsamen Lernen (GL). Sie sind ein erster wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen an inklusiven Schulen zu verbessern. Aus Sicht der GEW NRW bieten sie viele Ansatzpunkte, um für die Arbeit im Gemeinsamen Lernen mehr Verlässlichkeit zu erreichen.
Thematisiert werden:
- die Aufgaben der Schulleitungen
- die Teilabordnung von Lehrkräften und Personen anderer Berufsgruppen
- der Wechsel bei Teilstandorten
- der Personaleinsatz in Bezug auf die sonderpädagogische Unterstützung
- der Einsatz von Fachkräften anderer Berufsgruppen
- die schulfachliche Umsetzung
- die Arbeit im System
- die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
- die Unterstützungsstruktur für Schulen des Gemeinsamen Lernens
Handlungsoptionen aufzeigen - Verlässlichkeit stärken
Die Leitlinien Gemeinsames Lernen fassen überwiegend bestehende rechtliche Regelungen zusammen. Jedoch zeigen sie auch viele Handlungsoptionen für Schulleitung, Lehrerkonferenz, Lehrerrat und Fachkonferenz auf. Beispielsweise empfehlen die Leitlinien, klare Absprachen über die Aufgabenverteilung zu treffen. Das kann unter allen Beteiligten für Transparenz und Sicherheit sorgen. Eine transparente Einsatzplanung kann dazu beitragen, Lehrkräfte vor einer unverhältnismäßigen Arbeitsbelastung zu schützen. Das ist im Hinblick auf den aktuell gravierenden Lehrermangel von großer Bedeutung.
Mit den Leitlinien in der Schule arbeiten
Die GEW NRW empfiehlt deshalb, die Leitlinien in der Lehrerkonferenz vorzustellen und Schritte zur Umsetzung in der Lehrerkonferenz oder der Fachkonferenz GL zu verabreden. Auch gilt es das Teilzeit- und Vertretungskonzept zu überprüfen. Die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten sollte mit den Schulleitungen und den Klassenteams festgelegt werden. Hierzu hat das Schulministerium eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die die Beteiligten am Gemeinsamen Lernen zur Dokumentation nutzen können. Die Bildungsgewerkschaft legt teilabgeordneten Kolleg*innen zudem nahe, eine schriftliche Vereinbarung über ihren Arbeitseinsatz mit den Schulleitungen festzuhalten. Auch hierfür gibt es eine Vorlage vom MSB.
GEW NRW fordert weiter bessere Arbeitsbedingungen in der Inklusion
Die GEW NRW sieht die Leitlinien Gemeinsames Lernen als einen ersten wichtigen Schritt, um die Arbeitsbedingungen an inklusiven Schulen zu verbessern. Trotzdem besteht weiterhin Handlungsbedarf. An vielen Schulen fehlt es an Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung. Oft stehen viel zu wenige Unterrichtsstunden für viel zu viele Schüler*innen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zur Verfügung. Diese für alle Beteiligten herausfordernden Bedingungen führen oft zu einer übermäßigen Belastung der Lehrkräfte und zu Frust auf allen Seiten. Die Bildungsgewerkschaft bleibt dran und wird sich weiterhin für eine Verbesserung der mangelhaften Bedingungen einsetzen. Nur so kann die Umsetzung der Inklusion dauerhaft gelingen.
Wesentliche Forderungen sind dabei:
- mehr Lehrkräfte für inklusive Schulen ausbilden
- die Begrenzung der Klassengröße für GL-Klassen
- Doppelbesetzung in GL - Klassen
- die Anrechnung von Fahrzeiten und Zeiten für Beratung und Kooperation auf die wöchentliche Pflichtstundenzahl
- kontinuierliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte und Personen anderer Berufsgruppen in der Inklusion