Essen – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW NRW) begrüßt den Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) grundsätzlich, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Verfahrenssicherheit und der Ressourcenausstattung.
„Schulen und Hochschulen sind zentrale Orte demokratischer Verantwortung. Ein wirksamer Schutz vor Diskriminierung braucht deshalb klare gesetzliche Standards, verlässliche Verfahren sowie eine Kultur der Prävention“, erklärt Ayla Çelik, Vorsitzende der GEW NRW.
Dass das Land Schutzlücken schließen will, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang offenlässt, bewertet die GEW NRW positiv. Gerade in zunehmend vielfältigen Lern- und Arbeitsumgebungen brauche es verbindliche Regeln gegen Diskriminierung und für gleichberechtigte Teilhabe.
Zugleich kritisiert die GEW NRW, dass der Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen unkonkret bleibe.
„Ein Antidiskriminierungsgesetz entfaltet nur dann nachhaltig Wirkung, wenn Verfahren transparent und rechtssicher ausgestaltet sind“, so Ayla Çelik. „Der Gesetzentwurf benennt zwar wichtige Ziele, bleibt jedoch bei Verfahrensfragen und beim Schutz der Beschäftigten zu unbestimmt. Unklar bleibt, welche Standards gelten und wie Beschäftigte während eines Verfahrens geschützt und beraten werden.“
Kritisch bewertet die GEW NRW außerdem, dass für Prävention, Fortbildung und Beschwerdemanagement bislang keine ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen vorgesehen seien. Prävention dürfe nicht als bloße Absichtserklärung formuliert werden, sondern müsse strukturell abgesichert sein.
„Wenn Vielfalt und Diskriminierungsschutz nachhaltig wirken sollen, braucht es ausreichende Ressourcen. Demokratische Schulentwicklung, Fortbildungen und professionelle Beratungsstrukturen können nur entstehen, wenn die Landesregierung entsprechend investiert.“
Positiv hebt die Gewerkschaft das Engagement zahlreicher Schulen im Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ hervor. Dieses Engagement müsste dauerhaft gestärkt und institutionell unterstützt werden.
„Viele Schulen leisten seit Jahren beeindruckende Arbeit gegen Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Dieses Engagement braucht politische Rückendeckung und verlässliche Förderung. Mit unserer aktuellen Demokratiekampagne machen wir unter anderem deutlich, dass die Kolleg*innen in den Bildungseinrichtungen Unterstützung brauchen, um pädagogisch-didaktisch hochwertige Räume zur Auseinandersetzung mit komplexen Themen zu schaffen.“
Die GEW NRW fordert die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren nachzubessern und gemeinsam mit Gewerkschaften, Personalvertretungen und Antidiskriminierungsverbänden tragfähige Regelungen für eine diskriminierungsfreie öffentliche Verwaltung und Bildungslandschaft zu entwickeln.
Im Anhang finden Sie die Stellungnahme der GEW NRW zum geplanten Antidiskriminierungsgesetz sowie eine gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nordrhein-Westfalen (DGB NRW) und seiner Mitgliedsgewerkschaften.







