Pressemitteilungen 03.08.2023

Anwärter*innenbezüge: Kürzungen beenden!

BezügeLehrkräftemangel
  • Autor*in: Christoph Alt
  • Funktion: Pressesprecher der GEW NRW

„Bestrafung“ von Nichtbestehen gehört abgeschafft

Die GEW NRW fordert in einem offenen Brief Schulministerin Dorothee Feller auf, darauf hinzuwirken, die gesetzliche Regelung zur Kürzung der Anwärter*innenbezüge zu streichen.

Min.

Anwärter*innen kann bei Nichtbestehen der Prüfung zum Zweiten Staatsexamen ihr Anwärtergrundbetrag bis auf 30 Prozent des Grundgehalts herabsetzt werden, das einer Beamtin oder einem Beamten der entsprechenden Laufbahn in der ersten Erfahrungsstufe des Einstiegsamts zusteht. Die Kürzung hält bis zum Wiederablegen der Prüfung an. Diese Regelung des § 79 LBesG NRW schürt Ängste um die wirtschaftliche Existenz, die eine unnötige Hürde für kommende Lehrer*innen aufbaut, vergrößert den psychischen Druck während dieser Ausbildungsphase und macht das Lehramt weniger attraktiv. In Zeiten hoher Inflation und des Lehrkräftemangels sollte die Regelung abgeschafft werden.

Offener Brief

An die
Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Frau Dorothee Feller

Ein gleichlautendes Schreiben erhält die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Ina Brandes, zur Kenntnis.

Kürzung der Anwärterbezüge gem. §79 LBesG NRW 

Sehr geehrte Frau Ministerin Feller,

heute wende ich mich bezüglich der Kürzung der Anwärter*innenbezüge gemäß §79 LBesG NRW an Sie. Die Maßnahme, Lehramtsanwärter*innen aufgrund nicht bestandener Prüfungsleistungen die Bezüge für sechs Monate zu kürzen, ist der hohen Inflation nicht angemessen und wird den Nöten der Zeit nicht gerecht.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wieso Lehramtsanwärter*innen bei Nichtbestehen in Form einer Kürzung der Bezüge bestraft werden. Dass sie das als Bestrafung empfinden, berichten uns Personalräte und Kolleg*innen in letzter Zeit vermehrt. Unserer Auffassung nach sollten sich die die Lehramtsanwärter*innen vollumfänglich auf den zweiten Prüfungsversuch fokussieren können. 

Finanzielle Einbußen und dadurch hervorgerufene finanzielle Nöte helfen dabei mit Sicherheit nicht! Das Ziel, zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen, wird mit solchen Maßnahmen konterkariert. Ich vermisse, dass den Worten auch politische Taten folgen, die der Erreichung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele dienen. Daher muss die Lehrkräftegewinnung oberste politische Priorität haben. 

Diese Kürzungen führen insbesondere in Zeiten des Lehrkräftemangels dazu führen, dass noch mehr Anwärter*innen die Ausbildung abbrechen, als ohnehin schon. Deshalb möchte ich mit diesem Brief anregen, darauf hinzuwirken, die gesetzliche Regelung der Kürzung der Anwärter*innenbezüge bei Nichtbestehen zu streichen. Insbesondere in Zeiten hoher Inflation gilt es, Studierende und Lehramtsanwärter*innen besonders zu schützen.

Eine Studie des Stifterverbandes hat zuletzt darauf hingewiesen, dass schon während des Bachelorstudiums zwei von fünf Lehramtsstudierenden auf der Strecke bleiben, bis zum Ende des Referendariats folgen weitere Ausstiege. Ich gehe davon aus, dass Sie mir Recht geben, dass jede Person, die das Lehramtsstudium abbricht, eine Person zu viel ist.

Deshalb möchte ich Sie dafür gewinnen, mit Ihrer Kollegin, Frau Ministerin Brandes, über die Qualität des Studiums zu sprechen, für bessere Betreuungsrelationen an den Hochschulen zu sorgen und eine gelingende Beratungsinfrastruktur zu implementieren. Gerne stehe ich für einen Austausch bereit.

Mit freundlichen Grüßen 
 
Ayla Çelik 
Vorsitzende GEW NRW