Lehrerrat 02.05.2018

Zugriff auf SchIPS für den Lehrerrat

Zugriff auf SchIPS für den Lehrerrat

Workshop zum Schulinformations- und Planungssystem SchIPS

SchIPS ist das zentrale Schulinformations- und Planungssystem für die Schulaufsicht in NRW, auf das auch Lehrerräte Zugriff haben. In seinem Workshop beim Lehrerrätekongress der GEW NRW am 15. Mai 2018 erklärt Dirk Prinz, Vorsitzender des Hauptpersonalrats Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und PRIMUS-Schulen, wie das Programm genutzt werden kann.

  • Interview: Sherin Krüger
  • Funktion: Redakteurin im NDS Verlag
Min.

Dein Workshop beschäftigt sich mit dem Schulinformations- und Planungssystem SchIPS: Was können die Teilnehmer*innen von der Arbeitsgruppe erwarten?

Wie ist die tatsächliche Personalausstattung meiner Schule – gemessen an den rechtlichen Rahmenvorgaben wie Grundversorgung nach Schüler*innen-Lehrer*innen-Relation und anderen Faktoren? Wie viele Stunden stehen der Lehrerkonferenz für die Anrechnung von Sonderaufgaben zur Verteilung zur Verfügung, wie viele Stunden der Schulleitung für ihre Aufgaben? Gibt es Stunden für eine Vertretungsreserve? Diese und andere Fragen können mithilfe der sogenannten Schulmitteilung des Schulministeriums aus dem Programm SchIPS beantwortet werden, die jede Schule dreimal im Jahr erhält. Wie ein Lehrerrat an diese Informationen kommt und wie er sie verstehen und nutzen kann, soll im Zentrum des Workshops stehen.

Wann wurde SchIPS eingeführt und wie hat sich dadurch die Arbeit des Lehrerrats verändert?

SchIPS wird von der Schulaufsicht seit 2015 in Nordrhein-Westfalen angewendet, nachdem die Hauptpersonalräte der Anwendung zugestimmt hatten. Voraussetzung für die Zustimmung war unter anderem, dass auch die Personalvertretungen zumindest eingeschränkten Zugang zu den Informationen erhalten. Im Nachgang hat auf Initiative des Hauptpersonalrats Gesamtschulen das Schulministerium auch den Lehrerräten einen zum Teil ebenfalls eingeschränkten Zugang zu den Informationen der Schulmitteilung zugestanden. Die meisten Lehrerräte – und auch Schulleitungen – wissen allerdings noch nichts von diesem Recht.

Welche Rechte hat der Lehrerrat in Bezug auf SchIPS? Was fordert die GEW NRW zusätzlich?

Die GEW NRW fordert zunächst, dass dieses Recht auch wirklich von Schulaufsicht und Schulleitungen akzeptiert wird, was leider häufig noch nicht der Fall ist. Nach Auskunft des Ministeriums für Schule und Bildung hat jeder Lehrerrat das Recht auf Kenntnisnahme der Grundinformationen aus der Schulmitteilung, die zumindest die eingangs erwähnten Fragen beantworten hilft. Hat der Lehrerrat erweiterte Rechte – zum Beispiel bezüglich der Einstellung von Personal –, sind auch seine Informationsrechte aus SchIPS erweitert. Welche das im Einzelnen sind und wie man als Lehrerrat damit arbeitet, soll im Workshop geklärt werden.

 

Aus: § 1 Zweck von SchIPS, Prozessvereinbarung des MSW mit den Hauptpersonalräten

„SchIPS ist das zentrale IT-System für die Schulaufsicht in NRW, an das das Ministerium, die Bezirksregierungen und die Schulämter mit rund 1.100 Anwenderinnen und Anwendern angebunden sind. Mit SchIPS werden die für die Unterrichtsversorgung maßgeblichen Daten zusammengefasst. Die Schulaufsicht soll bei der Personalplanung und bedarfsgerechten Stellenzuweisung unterstützt werden. Einheitliche Kriterien sollen eine bessere Vergleichbarkeit und transparente Auswertung in den über 5.500 Standorten ermöglichen.“