Recht 21.03.2020

Notbetreuung ausgeweitet

Arbeits- und GesundheitsschutzCorona

Außergewöhnlicher Eingriff braucht Regeln und Beteiligung

Gestern Nachmittag haben Schul- und Jugendministerium (MSB und MKFFI) per Mail die Möglichkeiten der (Not-) Betreuung in Schulen und Kindertageseinrichtungen auch an Wochenenden und in den Osterferien erweitert. Das ist ein bisher einmaliger und außergewöhnlicher Eingriff in die Arbeitszeit von Lehrkräften und Erzieher*innen. Liebe Kolleg*innen, lasst uns jetzt zusammenstehen. Wir haben es mit einer außergewöhnlichen Situation zu tun, die uns alle fordert und zu angemessenem Handeln bewegt. Unser Gewerkschaftsmagazin lautstark ist gerade erschienen mit dem Titel „Solidarität – Zusammenhalt macht stark“. Lasst uns diese Solidarität jetzt mit Leben füllen.

  • Autor*in: GEW NRW
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Die Vorsitzenden der Hauptpersonalräte im Schulministerium konnten im Rahmen einer Vorab erfolgten Information über die Regelungen zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern, deren Eltern dafür sorgen, dass unser Gesundheitssystem und die Grundversorgung funktionieren, auch an Wochenenden und in den Osterferien,  folgendes erreichen: Die Freiwilligkeit der Kolleg*innen ist Voraussetzung, Risikogruppen sind von der Betreuung ausgeschlossen und die Beteiligung der Lehrerräte an den einzelnen Schulen ist gesichert.

Die Schulleitungen sind jetzt gefordert, mit den Lehrerräten praktikable, gesunde und gerechte Lösungen zu finden, dabei muss transparente Kommunikation und Freiwilligkeit die Handlungsmaxime sein. Für diejenigen, die sich bereit erklären, die Betreuung zu gewährleisten, ist aus Sicht der GEW zwingend für ausreichend Schutz vor Infektion zu sorgen. In Kindertageseinrichtungen muss ebenso verfahren werden; Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen sind von den Leitungen zu beteiligen.

Auch in Zeiten der Krise gilt: Es sind und dürfen nicht alle Beteiligungsrechte außer Kraft gesetzt werden. Eine zeitlich angemessene und transparente Kommunikation erwarten wir von der Landesregierung auch in diesen Tagen. Solch eine Mail darf nicht Freitag nachmittags verschickt werden, das macht eine angemessene Reaktion und Planung in den Schulen und Einrichtungen, unmöglich. Gute Lösungen sind besser durch frühzeitige Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung und der Gewerkschaften zu erreichen.