„Dass wir immer noch zurück liegen, ist ja kein Wunder. Mit einem strukturell unterfinanzierten Kita-Gesetz kann der Anspruch auf eine sehr gute Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kitas mit ausreichend Personal nicht gewährleistet werden. Das Land muss hier noch kräftig investieren, aber auch der Bund ist gefordert“, erklärte heute GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer nach Veröffentlichung der aktuellen Daten. Für eine kindgerechte Betreuung empfehlen die Stiftungsexperten ein Fachkraftverhältnis von 1:3 für Krippen (U3), beziehungsweise 1:7 in der Kita.
Das würde nach Berechnungen der Stiftung zusätzlich 15.600 Stellen in NRW erfordern. Die Finanzierung dieser Fachkräfte würde jährlich mit 698 Millionen Euro zu Buche schlagen. Aktuell liegen die Personalkosten in den NRW-Kitas bereits bei 3,4 Milliarden Euro, das wäre ein Anstieg um 21 Prozent.
„Das ist für NRW kaum finanzierbar, deshalb muss der Bund ins Boot“, verlangte die GEW-Landesvorsitzende und verwies auf eine Forderung der GEW nach einem Bundeskitaqualitätsgesetz. Schäfer wörtlich: „Es ist an der Zeit, dass der Bund seiner Verantwortung mit einem Bundeskitaqualitätsgesetz gerecht wird und dafür Geld zur Verfügung stellt. Mit Standards, die die Erzieher-Kind-Relation, die Freistellung der Leitungskräfte, die Fachberatung und die Anerkennung mittelbarer pädagogischer Arbeitszeit festschreiben. So kann sich die Qualität in den Kitas verbessern.“ Dies ist für die GEW auch eine Frage der Gerechtigkeit. In einem Gutachten hatte der Verwaltungsrechtler Prof. Joachim Wieland, Universität Speyer, festgestellt, dass die im Grundgesetz verbrieften Rechte auf vergleichbare Lebensverhältnisse nicht mehr gewährleistet seien, wenn Eltern keine verlässliche, vergleichbare Kita-Bildung für ihre Kinder bekommen.