Pressemitteilungen 23.03.2020

Das Semester nicht zählen, aber das Beste daraus machen!

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Hochschulen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie

Die GEW NRW schlägt der Landesregierung und den Hochschulen vor, das bevorstehende Sommersemester, dessen Vorlesungsbeginn auf den April verschoben wurde, als Nichtsemester zu werten und folgt damit einer Initiative der Bundesorganisation. Zwar sollen Lehre, Studium und Forschung unter den aktuellen Bedingungen der Corona-Pandemie so gut wie möglich erbracht werden, aber die erwartbaren Beeinträchtigungen dürfen – so der Appell der Bildungsgewerkschaft – nicht zu Lasten der Studierenden und Wissenschaftler*innen gehen.

  • Autor*in: Berthold Paschert
  • Funktion: Pressesprecher der GEW NRW
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„Wenn Lehrveranstaltungen ausfallen, Bibliotheken, Archive und Labors geschlossen sind, die digitale Infrastruktur für Forschung und Studium nicht ausreicht und darüber hinaus noch wegfallende Jobs und fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten den Alltag der Studierenden und Wissenschaftler*innen verkomplizieren, ist ein klares Signal angesagt: das Semester darf nicht zählen“, erklärte GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern heute in Essen und ergänzte: „Das bedeutet konkret: Es darf nicht in der Ausbildungsförderung nach dem BAföG zählen, nicht bei der Studien- und Promotionsförderung mit Stipendien, nicht bei der Förderung der wissenschaftlichen Qualifizierung über befristete Beschäftigungsverhältnisse  und auch nicht bei der Forschungsförderung.“

Die Landesvorsitzende forderte die Landesregierung und Hochschulen dazu auf, jetzt die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Semester nicht zählt. „Beim BAföG muss die Förderhöchstdauer pauschal um ein Semester erhöht werden. Analog sind Stipendien der Studien- und Promotionsförderung um ein Semester zu verlängern. Befristete Arbeitsverträge mit Wissenschaftler*innen sind um sechs Monate zu verlängern, damit die wissenschaftlichen Qualifizierungsziele erreicht und Forschungsprojekte abgeschlossen werden können“, konkretisierte die Landesvorsitzende ihre Forderungen.

Weiter sprach sich Maike Finnern dafür aus, jene zu unterstützen, die besonderen Schutz brauchen. „Lehrbeauftragte haben bei einer verkürzten Vorlesungszeit mit jeder ausfallenden Lehrveranstaltungsstunde einen Einkommensverlust. Studentische Beschäftigte und Jobber*innen sind auf die Einkünfte aus ihren Nebentätigkeiten angewiesen, die nun wegzufallen drohen. Wir erwarten von den Hochschulen, dass sie ihren Lehrbeauftragten die volle Semestervergütung zahlen. Verträge mit studentischen Beschäftigten müssen sie wie geplant ausstellen bzw. verlängern. Studierenden, die aufgrund wegfallender Jobs in Not geraten, soll aus einem Studienfonds unbürokratisch Hilfe gewährt werden“, betonte die Landesvorsitzende abschließend.

In den letzten Tagen mehrten sich nach GEW-Angaben entsprechende Forderungen und Initiativen, auch Online-Petitionen, aus Hochschulkreisen, der GEW-Studierendenvertretung und von der Opposition, mit konkreten Vorschlägen für Bund, Länder und Hochschulen. Diese reichten von Maßnahmen zur Sicherung der Bildungsfinanzierung über Prüfungsverfahren bis hin zur digitalen Unterstützung von Vorlesungs- und Seminarformaten.