Darf ich neben dem Vorbereitungsdienst zusätzliches Geld verdienen?
Ja, du hast die Möglichkeit Mehrarbeit zu leisten und/oder einer Nebentätigkeit nachzugehen. Mehrarbeit ist ein über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger Unterricht. Bis zum Examenstag kann dir die Schulleitung maximal sechs Wochenstunden zusätzliche Arbeit (in der Regel Vertretungsunterricht) übertragen, jedoch nur mit Zustimmung des Seminars. Die Mehrarbeit wird ab der ersten Stunde gemäß den Mehrarbeitssätzen bezahlt. Von der Mehrarbeit zu unterscheiden ist die Nebentätigkeit, bei der du neben deiner Haupttätigkeit eine andere Arbeit ausübst. Die Nebentätigkeit musst du jedoch von deiner Seminarleitung genehmigen lassen. Sie darf außerdem nur maximal ein Fünftel deiner regulären Arbeitszeit umfassen. Manche Tätigkeiten sind nicht erlaubt, wenn sie dem Ansehen des Beamtenstatus nicht entsprechen oder der Ausbildungserfolg gefährdet ist.
Lehramtsanwärter*innen angemessen bezahlen
Immer mehr Referendar*innen fragen uns, ob sie etwas nebenbei verdienen dürfen. Wir als GEW NRW gehen davon aus, dass es also einen starken Bedarf nach einem zusätzlichen Verdienst für Lehramtsanwärter*innen (LAA) neben ihrem Vorbereitungsdienst gibt. Die Notwendigkeit, sich neben dem Vorbereitungsdienst etwas hinzuverdienen zu müssen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, lehnen wir ab. Daher fordern wir eine angemessene Besoldung, die es LAA ermöglicht, sich ohne finanzielle Sorgen auf den Vorbereitungsdienst zu konzentrieren.