Wer darf wählen?
Von Ende April bis Mitte Juni haben Kolleg*innen im Schulbereich Zeit ihre Interessenvertretung zu wählen. Wahlberechtigt sind bei den Personalratswahlen nicht nur Lehrkräfte. Auch alle anderen Beschäftigten an Schulen, die im Bildungsbereich als Landesbeschäftigte tätig sind, können ihre Stimme abgeben.
Hierzu zählen
- Lehramtsanwärter*innen,
- pädagogische Fachkräfte im Multiprofessionellen Team (MPT-Kräfte),
- Sozialpädagog*innen in der Schuleingangsphase,
- Schulsozialarbeiter*innen,
- HSU-Lehrkräfte und
- Alltagshelfer*innen.
Warum wählen wichtig ist
Personalrät*innen der GEW NRW setzen sich für deine Interessen und Rechte ein. Sie helfen dir bei Problemen im schulischen Alltag, im Referendariat oder bei Konflikten mit Arbeitgeber*innen. Die GEW-Personalrät*innen sind für dich erste Ansprechpersonen bei Themen wie Ausbildungsbedingungen, Überstunden oder Versetzung. Deine Stimme ist also unverzichtbar: Je mehr Stimmen dein Personalrat erhält, umso besser kann er sich für dich stark machen.