Pressemitteilungen 09.04.2020

Zügige Änderung des Schulgesetzes jetzt notwendig

CoronaVorbereitungsdienst

GEW NRW begrüßt Stärkung der Demokratie auch in Ausnahmesituation

Die GEW NRW begrüßt, dass die Landesregierung vom Plan Abstand genommen hat, im sogenannten Pandemiegesetz das Ministerium zu ermächtigen, weitreichende Entscheidungen über beispielsweise die Vergabe von Schulabschlüssen, ohne weitere Beteiligung anzuordnen.

  • Autor*in: Michael Schulte
  • Funktion: Geschäftsführer der GEW NRW
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Es ist zwingend erforderlich, dass NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer die Expertise innerhalb und außerhalb des Landtags nutzt, um zeitnah Änderungen des Schulgesetzes auf den Weg zu bringen, die die Prüfungs- und Abschlussverfahren so neu regeln, dass die Krisenlage Beachtung finden kann.

„Wir brauchen schulrechtliche Änderungen. Wir brauchen Vorgaben in Gesetzen und Verordnungen, die allen möglichen Szenarien gerecht werden können“, kommentierte Maike Finnern, Vorsitzende der GEW NRW heute. Ministerin Yvonne Gebauer müsse zeitnah einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes vorlegen, der Klarheit für die Situation nach den Schulosterferien schaffe. „Abiturprüfungen und schriftliche Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 sind aus Sicht der GEW NRW nur möglich, wenn der geregelte Schulbetrieb nach Ostern wieder aufgenommen wird. Danach sieht es derzeit nicht aus“, so Maike Finnern weiter.

In einem schnellen, transparenten und beteiligungsorientierten Verfahren müsse hier schnell Klarheit geschaffen werden. „Keine Unterrichtstunde, keine Prüfung und keine Versetzung sind wichtiger als die Gesundheit von Schüler*innen und Lehrer*innen“ fügte die GEW-Landesvorsitzende hinzu. „Hygiene und Infektionsschutz müssen unbedingt gewährleistet sein“.

Auch die Sicherung von Bildungslaufbahnen in der Lehrer*innenausbildung im Jahr 2020 sind aus Sicht der GEW NRW zeitnah zu regeln. Dies betrifft Praxiselemente im Lehramtsstudium, Erste Staatsprüfungen, das Einstellungsverfahren für den Vorbereitungsdienst, das Verfahren der Staatsprüfungen im Referendariat und die Dauer des Vorbereitungsdienstes. „Wir brauchen jede Lehrkraft in den Schulen. Daher muss die Landesregierung dafür sorgen, dass Referendar*innen ihr Examen – möglicherweise mit einer Ersatzleistung für die Unterrichtsstunden – erhalten und dafür sorgen, dass sie sich schnellstmöglich bewerben können."