„Fachlehrer*innen werden im Eingangsamt nur der Besoldungsgruppe A9 bzw. Entgeltgruppe EG 9a zugeordnet und werden damit schlechter bezahlt als Vertretungskräfte an Förderschulen“, erklärte GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern bei der Übergabe im Düsseldorfer Landtag. „Dabei weisen sie neben einer ersten Berufsausbildung und einschlägiger Praxiserfahrung an den Förderschulen zusätzlich eine umfassende Ausbildung in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) auf.“ Die Besoldungsgruppe entspreche aus GEW-Sicht in keiner Weise der ausgeübten Tätigkeit und damit auch nicht einer gerechten Bezahlung. Mit Blick auf die Praxis in vielen anderen Bundesländern, so der Appell der GEW-Landesvorsitzenden Maike Finnern, sei es auch in NRW an der Zeit, die Fachlehrer*innen an Förderschulen besser zu besolden.
Fachlehrer*innen an Förderschulen arbeiten seit jeher gemeinsam mit den Sonderpädagog*innen insbesondere in der sonderpädagogischen Unterstützung von Schüler*innen in den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung“ oder „körperliche und motorische Entwicklung“ sowie in der vorschulischen Förderung von Kindern mit den Förderschwerpunkten „Sehen“ und „Hören und Kommunikation“.
„Dabei leisten Fachlehrer*innen einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Schüler*innen“, unterstrich die GEW-Landesvorsitzende. „Ohne ihre qualifizierte Arbeit und ihren Einsatz wäre die Arbeit und die Förderung an diesen Förderschulen schon lange nicht mehr zu leisten.“ An vielen dieser Förderschulen stellt die Gruppe der Fachlehrer*innen in Anbetracht des Mangelns an ausgebildeten Sonderpädagog*innen inzwischen knapp die Hälfte des gesamten Kollegiums dar.
In einem von der GEW NRW in Auftrag gegebenen Gutachten kommt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Florian Hupperts zu dem Schluss, dass das Land Nordrhein-Westfalen durchaus auch auf der aktuellen Rechtsgrundlage die Möglichkeit habe, die Eingangsbesoldung der Fachlehrer*innen statt mit A9 auch mit A10 – und damit automatisch die entsprechende Eingruppierung nach TV-L – festzulegen. Fazit der juristischen Expertise: Die Ausbildung zur Fachlehrer*in an Förderschulen sei deutlich umfassender geworden und ihr konkreter Einsatz habe sich verändert (Mangel an Sonderpädagog*innen, veränderte Schülerschaft). Der Berufsalltag der Fachlehrer*innen stelle vielfache Anforderungen, die bei sachgerechter Bewertung „zwingend die Zuweisung des Einstiegsamtes zu der Besoldungsgruppe A10 erfordern und ihnen damit die nötige Anerkennung zukommen zu lassen.“