Beamt*innen 07.04.2017

Landtag verbessert die Besoldung in NRW – gut so!

BesoldungJA13Vorbereitungsdienst
Besoldung in NRW verbessert

Strukturelle Änderungen und Übertragung der Tarifeinigung

Punktlandung. Fünf Wochen vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai hat der Landtag in seiner letzten Arbeitswoche mit Plenarsitzungen die angekündigten beziehungsweise mit den Gewerkschaften verabredeten Verbesserungen der Besoldung beschlossen. Sowohl die Übertragung des Tarifergebnisses als auch die strukturellen Verbesserungen für Schuleiter*innen sowie Fach- und Werkstattlehrer*innen haben nun Gesetzeskraft. Die Änderungen der Besoldung wirken in gleicher Weise auch für die entsprechenden Tarifbeschäftigten.

  • Autor*in: GEW NRW
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Unmittelbar nach der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder haben sich Gewerkschaften und Landesregierung darauf verständigt, dass auch die Besoldung der Beamt*innen in NRW 2017 und 2018 in gleichem Umfang steigt wie im Tarifvertrag verabredet. Die Erhöhung um 2,0 Prozent im Jahr 2017 erfolgt – mit dreimonatiger Verspätung – zum 1. April 2017, die Erhöhung um 2,35 Prozent im Jahr 2018 gibt es zum 1. Januar 2018. Anders als in den Vorjahren konnten die Gewerkschaften erreichen, dass es 2017 und 2018 keinen Versorgungsabschlag gibt. Zuvor wurden jeweils 0,2 Prozentpunkte von dem im Tarifvertrag festgelegten Prozentsatz abgezogen.

Abschlagszahlung im Mai 2017

Die sich durch die Erhöhung ergebenden Beträge sollen ab dem 1. Mai 2017 gezahlt werden. Aufgrund der sehr späten Beschlussfassung im Landtag ist die Zeit für die Umsetzung knapp. Es ist aber auf jeden Fall sichergestellt, dass die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen mit der Zahlung der Bezüge für den Monat Mai von der Besoldungserhöhung profitieren werden. Einem Erlass des Finanzministeriums vom 27. März 2017 ist zu entnehmen: „Die erhöhten Bezüge werden rückwirkend ab 1. April 2017 als Abschlag gewährt.“

Doppelte soziale Komponente

Die Bezüge der Anwärter*innen steigen jeweils um 35,- Euro. So erfolgt hier eine leicht bessere Erhöhung als die prozentual verabredete. Soziale Komponente ist auch der Mindestbetrag von 75,- Euro, um den die Besoldung der Beamt*innen in NRW im Jahr 2017 mindestens steigen muss.

Schulleiter*innen profitieren, Stellvertreter*innen nicht

Gesetzeskraft hat nun auch, dass alle Schulleiter*innen an Grund- und Hauptschulen künftig mit A 14 besoldet werden. Jahrelange Bemühungen der Gewerkschaften sind damit endlich von einem (Teil-)Erfolg gekrönt worden. DGB NRW und GEW NRW hatten die Fraktionen im Gesetzgebungsverfahren eindringlich aufgefordert, auch die Besoldung der stellvertretenden Schulleiter*innen zu erhöhen und sie künftig mit A 13 zu besolden. Hier für Gerechtigkeit zu sorgen, wird Aufgabe der kommenden Legislaturperiode sein.

Verbesserungen für Fach- und Werkstattlehrer*innen

Kurzfristig wurden verbesserte Beförderungsmöglichkeiten für Fach- und Werkstattlehrer*innen in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommenen. Die Bezahlung von Fachlehrkräften an Berufskollegs und Förderschulen sowie Werkstattlehrer*innen wird verbessert. Für sie wird ein neues Beförderungsamt nach A 11 eingerichtet werden. Dieses Beförderungsamt nach A 11 hat die GEW NRW seit Jahren gefordert und jeweils bei den Haushaltsberatungen vorgebracht. Endlich zeigt sich ein Erfolg!
Die Zahl der neuen Beförderungsstellen orientiert sich an der Gesamtzahl der für diese Lehrkräftegruppen im Haushalt ausgewiesenen Planstellen. Die Zahl der Beförderungsämter nach A 11 soll bis zu 20 Prozent dieser Planstellen betragen.

Auf der Agenda: A 13 Z für alle

In der Debatte über die jetzt erfolgten strukturellen Änderungen der Besoldung wurde deutlich: In der kommenden Legislaturperiode des Landtags steht eine zentrale Weichenstellung an. Wer politisch entscheidet, dass alle Lehrer*innen gleich lang und gleichwertig ausgebildet werden, muss diese Lehrer*innen auch gleich besolden. Ziel der GEW NRW ist, dass schulformunabhängig ein Anspruch auf A 13 Z für alle Lehrkräfte im Eingangsamt besteht.