Erwachsenenbildung 27.04.2017

Honorarkräfte in der Weiterbildung

HonorarkräfteWeiterbildungPrekäre BeschäftigungGehaltVHS – Volkshochschule

Situation der Lehrenden ist weitestgehend prekär

Landtagswahl 2017: In NRW finden sich, anders als im Saarland oder in Schleswig-Holstein, in den Wahlprogrammen aller im Landtag vertretenen Parteien Aussagen zu den Honorarkräften in der Erwachsenenbildung.

  • Autor*in: Helle Timmermann
  • Funktion: Leitungsteam der Fachgruppe Erwachsenenbildung der GEW NRW
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Weiterbildungsgesetze, die die Finanzierung der Volkshochschulen und anderer Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung sichern, gibt es in fast allen Bundesländern. Obwohl NRW eines der besten Weiterbildungsgesetze vorweisen kann, ist auch hier die Situation der Lehrenden wie überall: weitestgehend prekär.
 
Was sagen die derzeit im Landtag vertretenen Parteien in ihren Wahlprogrammen zur Situation der Honorarkräfte in der Erwachsenenbildung?

CDU: Arbeitsrechtlichen Status von Lehrenden neu regeln

Die CDU sieht die Verantwortung für die prekären Beschäftigungsverhältnisse in der Weiterbildung bei der aktuellen Landesregierung und macht die unzureichende Förderung von Landesprogrammen sowie die mangelhafte Finanzierung der Weiterbildungseinrichtungen als Verursacherinnen aus. Die Partei will das Weiterbildungsgesetz ändern und dabei auch den arbeitsrechtlichen Status der Lehrenden neu regeln.

SPD: Soziale Absicherung von Dozent*innen

Die SPD kündigt in ihrem Wahlprogramm an, für Gute Arbeit in der Weiterbildung einzutreten. Sie will neben der Bezahlung von freiberuflichen Weiterbildungslehrer*innen auch die soziale Absicherung für Dozent*innen mit arbeitnehmerähnlicher Beschäftigung verbessern. Hierbei beabsichtigt sie mit Kommunen, Gewerkschaften und Dozent*innenvertretungen zusammenzuarbeiten.

GRÜNE: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stärken

Die GRÜNEN versprechen, sich für die Beendigung von prekärer Beschäftigung in der Weiterbildung einzusetzen. Sie benennen als ersten Schritt, dass die Unterfinanzierung der Weiterbildungseinrichtungen beendet werden muss. Als Beispiele für verschiedene Konzepte nennen die GRÜNEN einen Tarifvertrag oder den Mindestlohn. In ihrem Wahlprogramm benennen die GRÜNEN explizit den Maßnahmenbereich der Bundesagentur für Arbeit, für den sie die Einführung eines Mindesthonorars sowie eine Stärkung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fordern.

FDP: Kein Generalverdacht auf Scheinselbstständigkeit für Freelancer*innen

Die FDP spricht sich in ihrem Programm gegen den Generalverdacht einer Scheinselbstständigkeit und gegen die intensive Prüfung von „Selbstständigen, die aufgrund der Höhe ihrer Einnahmen nicht schutzbedürftig sind“ aus.  Für die anderen fordert sie, in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragsbemessung für Selbstständige an den tatsächlichen Einnahmen und nicht wie derzeit an einem fiktiven Mindesteinkommen zu orientieren.

DIE LINKE: Prekäre Arbeit abschaffen

DIE LINKE will die prekäre Arbeit im gesamten Bildungswesen abschaffen und gut qualifizierte Beschäftigte in unbefristete, sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse bringen. Konkret fordert sie mehr Stellen mit einer tariflichen Entlohnung nach TVÖD. Kurzfristig fordert DIE LINKE ein Mindesthonorar in der Weiterbildung von 36,- Euro sowie bei längerfristigen Maßnahmen feste Stellen zu tariflichen Konditionen statt des Mindestlohns nach dem Branchentarifvertrag Weiterbildung. Langfristig sollen tarifvertragliche Regelungen für alle pädagogischen Tätigkeiten entwickelt und durchgesetzt werden.

Die GEW NRW fordert tarifliche Beschäftigung

Die GEW NRW steht für tarifliche Beschäftigung in der Weiterbildung und angemessene Honorare. Ein verbindliches Mindesthonorar von 36,- Euro in Anlehnung an den Mindestlohn in der Weiterbildung kann nur als ein erster Schritt in die richtige Richtung gesehen werden. Die GEW NRW fordert, Lehrkräfte in der Weiterbildung entsprechend ihrer Qualifikation und Tätigkeit nach Tarif zu entlohnen. Dort, wo Honorare gezahlt werden, fordert die GEW ein Mindesthonorar von 54,- Euro, das einer tariflichen Entlohnung gleichkommt. Für das fest angestellte Personal müssen verbindliche Eingruppierungsregeln geschaffen werden.