Bezahlung 08.05.2018

Anpassung der Besoldung der Lehrer*innen

JA13BesoldungBildungsfinanzierung
Anpassung der Lehrer*innenbesoldung

„Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit“ endlich umsetzen

Die GEW NRW fordert, alle Lehrer*innen unabhängig von ihrer Ausbildung und der Schulform, in der sie arbeiten, nach A 13 Z bzw. EG 13 zu bezahlen. Schulministerin Yvonne Gebauer hatte angekündigt, aus der Reform der Lehrer*innenausbildung die besoldungsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen. Nur die Lehrkräfte mit BA/MA-Ausbildung einzubeziehen, greift jedoch zu kurz. Die Bildumgsgewerkschaft begrüßt deshalb die heute im Landtag diskutierte Gesetzesinitiative der SPD-Landtagsfraktion „Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit“, die eine Besoldungsreform für alle Lehrer*innen zum Inhalt hat.

  • Autor*in: Berthold Paschert
  • Funktion: Pressesprecher der GEW NRW
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„Der Gesetzesantrag der SPD weist in die richtige Richtung. Die gleiche Eingangsbesoldung für alle neu ausgebildeten Lehrer*innen ist rechtlich zwingend, aber auch für die teils langjährig tätigen Kolleg*innen geboten. Sie stehen in Zeiten des Lehrkräftemangels täglich vor großen Herausforderungen im  Schulalltag, arbeiten Seiteneinsteiger*innen sowie Lehrkräfte mit anderem Lehramt ein und erwarten mit Fug und Recht ein Zeichen der Wertschätzung. Wir können uns auf Dauer keine Spaltung im Lehrerzimmer vorstellen, wo besoldungsmäßig zwischen Jung und Alt unterschieden wird“, erklärte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer bei einer Expert*innenanhörung des Haushalts- und Finanzausschusses im Düsseldorfer Land¬tag am Dienstag (8.5.). Andere Bundesländer gingen bereits angesichts des bundesweiten Lehrkräftemangels mit gutem Beispiel voran und bezahlten nicht nur im Bereich der Sekundarstufe I, sondern künftig auch Grundschullehrkräfte nach A 13.

Die GEW-Landesvorsitzende bezieht sich in ihrer Forderung auf ein Rechtsgutachten im Auftrag der GEW NRW, das der namhafte Würzburger Verfassungsjurist Prof. Dr. Ralf Brinktrine 2016 erstellt hatte. Dort heißt es: „Der Besoldungsgesetzgeber ist gehalten, die gegenwärtig bestehende Ungleichbehandlung durch eine Reform des Besoldungsrechts zu beseitigen und Lehrerinnen und Lehrer, die einheitlich nach dem LABG 2009 ausgebildet werden bzw. ausgebildet worden sind, einheitlich in ein gleiches Eingangsamt einzustufen. Der Besoldungsgesetzgeber ist ferner berechtigt, Lehrerinnen und Lehrer, die vor Inkrafttreten des LABG ausgebildet worden sind und ihren Dienst nach altem Recht aufgenommen haben, wie die neu ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer zu besolden.

Die GEW-Landesvorsitzende fordert auch weitere Verbesserungen im Landesbesoldungsgesetz, wie beispielsweise die Einrichtung von Beförderungsämtern für alle Fachleiter*innen in der Lehrer*innenausbildung.