Ruhestand 15.10.2019

Selbstbestimmt alt werden – aber wie?

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Ruheständler*innentagung der GEW beantwortet wichtige Fragen

Zuhause gepflegt werden, selbstorganisierte Wohngruppen oder der Einzug in ein Pflegeheim. Die Möglichkeiten für die Pflege und Wohnformen im Alter sind vielfältig. Auf ihrer diesjähgrigen Tagung am 9. Oktober 2019 in Bochum wurden verschiedene Modelle vorgestellt. Markus Sutorius vom Pflegeschutzbund gibt hilfreiche Hinweise.

  • Autor*in: Markus Sutorius
  • Funktion: Referent Recht beim BIVA Pflegeschutzbund
Min.

In Industrieländern wie Deutschland werden die Menschen immer älter. Dabei kann es passieren, dass sie körperlich, kognitiv oder geistig so stark abbauen, dass sie auf Pflege angewiesen sind. Diese kann je nach Grad der Bedürftigkeit, den Erfordernissen oder Wünschen unterschiedlich ausgestaltet werden. Die Pflegeform und die Bedürftigkeit führen dabei zu unterschiedlichen Leistungen der Pflegeversicherung.

Die Pflege zu Hause

Bei einem geringen Pflegeaufwand kann die Pflege durch Angehörige, aber auch im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege durch externe Betreuungskräfte die Versorgung noch in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden, wenn die Räumlichkeiten dafür geeignet sind. Dabei gibt es bereits ab Pflegegrad 1 Zuschüsse der Pflegekasse als Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich und ab Pflegegrad 2 das gestaffelte Pflegegeld. Wird eine Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst erforderlich, sind die Zuschüsse der Pflegekasse etwas höher. Für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen wie etwa den Einbau eines barrierefreien Bades oder eines Treppenliftes gibt es weitere Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.

Betreutes Wohnen und Wohngruppen – eine gute Alternative?

Ist eine Versorgung in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich, kann eine Wohnung des betreuten Wohnens eine Alternative sein. Das ist schon möglich, wenn man noch nicht pflegebedürftig ist, aber sonstige Hilfe benötigt oder möchte, wie einen Hausnotruf, hauswirtschaftliche Hilfe oder sonstige soziale Betreuung. Eventuell erfolgt eine weitere Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Auch hier gibt es den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich und je nach Pflegegrad Leistungen der Pflegekasse.
Gerade für demente Personen gibt es Wohngemeinschaften oder -gruppen. Diese können von den Bewohner*innen oder deren Angehörigen auch selbst organisiert sein. Die Bewohner*innen sind bei der Ausgestaltung des Miteinanders und der Organisation der Versorgung und Pflege relativ frei. Die rechtliche Grundlage einer solchen Vereinbarung findet in den allermeisten Fällen in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts statt. Neben den Leistungen der Pflegekasse zahlt diese bei zwei bis zwölf Mitbewohner*innen einen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro pro Bewohner*in und Monat, außerdem gibt es eine Anschubfinanzierung zwischen 2.500 Euro und 10.000 Euro.

Pflegeheime sind hoch regulierte Einrichtungen

In vollstationären Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheimen findet eine vollumfängliche Versorgung mit Pflege, Verpflegung und Unterkunft statt. Das ist eine vom Gesetzgeber über das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz besonders geschützte Wohnform. So muss zum Beispiel der Anbieter vorvertragliche Informationen zur Verfügung stellen und die Einrichtung kann nicht ohne Weiteres den Vertrag kündigen. Auch sind Umfang und Durchführung der Pflege durch Landesrahmenverträge zwischen den Einrichtungsträgern und den Pflegekassen geregelt. Das Heim darf nur die zwischen Einrichtung und Kostenträgern vereinbarten Entgelte verlangen.


Im Rahmen einer Mitgliedschaft bietet der BIVA-Pflegeschutzbund individuelle Rechtsberatungen an