lautstark. 26.09.2023

Überlastung: Arbeitgeber in die Verantwortung nehmen

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Das sind deine rechtlichen Handlungsmöglichkeiten

Bevor aus Stress und Überlastung Fehler entstehen oder sie dich krank machen, kannst und solltest du aktiv werden. Wir stellen dir zwei rechtliche Maßnahmen vor, mit denen du dich selbst schützen kannst und den Arbeitgeber aufforderst, etwas zu tun.

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  • Ausgabe: lautstark. 05/2023 | Belastungen reduzieren: Weil zu viel zu viel ist
  • Autor*in: Ute Lorenz
  • Funktion: Expertin der GEW NRW für Arbeits- und Gesundheitsschutz
Min.

Die Gefährdungsbeurteilung

Was ist das?

Im Rahmen einer Gefährungsbeurteilung werden alle Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz systematisch erfasst, die ein Risiko für deine Gesundheit darstellen können. Das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5ff) verpflichtet deinen Arbeitgeber dazu – auch für psychosoziale Belastungen. Sie werden zum Beispiel mit der COPSOQ-Befragung in Schulen erhoben. Dein Arbeitgeber muss die Ergebnisse dokumentieren.

In welcher Situation ist diese Maßnahme sinnvoll?

Eine Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich für jeden Arbeitsplatz von Anfang an vorliegen. Sie muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, insbesondere wenn sich die betrieblichen Rahmenbedingungen mit Blick auf Sicherheit, Gesundheitsschutz und dienstliche Rahmenbedingungen verändern. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich die Arbeitsstätte ändert, wenn Unfälle passiert sind, Hinweise auf Belastungen oder eine Schwangerschaft vorliegen. Gemäß Mutterschutzgesetz muss eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich spezifische Risikofaktoren für Schwangere und Stillende erfassen. Sobald dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft gemeldet wird, muss er die Gefährdungsbeurteilung überprüfen und bei Bedarf notwendige Schutzmaßnahmen umsetzen. Erst dann dürfen Schwangere oder Stillende ihre Arbeit (weiter) ausführen.

Welche Formalien sind wichtig?

Du kannst die Gefährdungsbeurteilung formlos einfordern, am besten schriftlich. Du kannst dich dafür auch an deinen Personal- oder Betriebsrat wenden, denn er hat gesonderte Mitbestimmungsrechte dazu.

Was ist das Ziel?

Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen muss dein Arbeitgeber geeignete Maßnahmen einleiten, um gestörten Arbeitsabläufen, Unfällen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Gefährungsbeurteilungen sollen regelmäßig durchgeführt werden, um einen kontinuierlichen Verbesserung­sprozess zu ermöglichen. 

 

Die Überlastungsanzeige

Was ist das?

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (§§ 15 bis 17) bist du als Beschäftigte*r verpflichtet, deinem Arbeitgeber unmittelbare erhebliche Gefahren anzuzeigen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Du bist zudem berechtigt, deinem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu machen. Die Überlastungsanzeige ist vor diesem Hintergrund ein schriftlicher Hinweis an den Arbeitgeber, dass du aufgrund von Arbeitsüberlastung deine Arbeitsleistung nicht ordnungsgemäß erbringen kannst und Schäden zu befürchten sind. Gut zu wissen: Negative Konsequenzen darf eine solche Überlastungsanzeige für dich nicht haben.

In welcher Situation ist diese Maßnahme sinnvoll?

Wenn du merkst, dass du bei der Arbeit so stark überlastet bist, dass du das Pensum nicht mehr bewältigen kannst und sogar Fehler drohen, die dich oder andere gefährden, ist die Überlastungsanzeige das richtige Instrument.

Welche Formalien sind wichtig?

Eine Überlastungsanzeige erfolgt schriftlich. Du übergibst sie deinem nächsten Dienstvorgesetzten, also der Schul- oder Kitaleitung, und lässt dir ihren Eingang bestätigen. Kopien der Anzeige sollten der Lehrer-, Personal- oder Betriebsrat und gegebenfalls die Schwerbehindertenvertretung erhalten. Es ist nicht wichtig, dass du deine Überlastungsanzeige explizit so benennst. Welche Überschrift du wählst, ist egal. Folgendes muss das Schreiben enthalten:

  • Datum
  • deinen Namen
  • den Namen der Schule oder Kita
  • eine ausführliche und konkrete Beschreibung der kritischen Situation
  • wenn möglich: eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Arbeitssituation oder einen Abgleich von Ist und Soll, zum Beispiel: tatsächliche und notwendige Anzahl der Beschäftigten
  • Hinweise auf gesundheitliche Probleme oder Gefährdungen, die sich aus der Überlastung ergeben
  • Hinweise, welche Dienstpflichten vorerst weitergeführt und welche Dienstpflichten bis auf Weiteres zurückgestellt werden sollten – priorisiert nach Schadensrisiko (Ranking)

Was ist das Ziel?

Die Überlastungsanzeige schützt dich vor Haftungsansprüchen. Im konkreten Einzelfall hat die Dienststellenleitung beziehungswiese der Arbeitgeber die Pflicht, sich der Gründe für die Überlastung anzunehmen und diese zu beseitigen. Die Überlastungsanzeige kann zudem den Personal- oder Betriebsrat bei möglichen Initiativen an den Arbeitgeber zur Verbesserung des Gesundheitschutzes unterstützen. Und sie kann ein politisches Druckmittel sein – vor allem dann, wenn viele Betroffene kritisch ihre Situation deutlich machen.

Individuelle Beratung

Dein Personalrat unterstützt dich

Du bist unsicher, wie du mit deiner persönlichen Arbeitsbelastung umgehen sollst? Du brauchst einen Rat, welches Instrument in deiner individuellen Situation das richtige ist? Du wünscht dir rechtliche Expertise? Dann wende dich an deinen Personalrat.

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