Bezahlung 27.01.2023

Angestellte Lehrkräfte: Behördenfehler nicht ausgeschlossen

Angleichungszulage nicht korrekt bezahlt?

Anfragen von angestellten Lehrkräften aus der Grundschule und der Sekundarstufe I lassen vermuten, dass nicht immer die „Angleichungszulage“ von zurzeit 105€ gezahlt wird.

Min.

Was ist die Angleichungszulage?

Sie wurde 2015 in den Tarifverhandlungen erreicht und steht den angestellten Lehrkräften zu, die nach dem 1.8.2015 in der Grundschule oder der Sekundarstufe I (HS, RS, GE) eingestellt und in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert wurden.
Außerdem müssen diese Zulage auch diejenigen bekommen, die als Seiteneinsteiger*innen mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Diplom, Magister, Master) an diesen Schulformen in die Entgeltgruppe 10 eingruppiert wurden.
Die Angleichungszulage von 105€ ist in der Gehaltsabrechnung extra ausgewiesen, Teilzeitbeschäftigte bekommen sie anteilig.

Keine Zahlung? Antrag stellen!

Wer feststellt, dass diese Zulage nicht gezahlt wird, muss sofort einen schriftlichen Antrag an die Personalabteilung der Bezirksregierung (GS: Schulamt) stellen. Leider kann wegen der tariflichen Ausschlussfrist eine rückwirkende Zahlung nur für sechs Monate erfolgen.

Hinweis für Angestellte, die vor dem 1.8.2015 eingestellt wurden

Wer vor dem 1.8.2015 eingestellt wurde, musste diese Zulage seinerzeit schriftlich bis spätestens 31.07.2017 aktiv beantragen. Wer den Antrag verpasst hat, bekommt keine Zulage.
Nun gibt es wegen der Besoldungsanpassung auf A13 für genau für diese Lehrkräfte der Grundschule und der Sekundarstufe I eine erneute Antragsmöglichkeit, zumindest für diejenigen, die in Entgeltgruppe 11 eingruppiert sind. Sie gehören zu der Gruppe, die eine aufsteigende Zahlung bis zur Höhergruppierung in Entgeltgruppe 13 im Jahr 2026 bekommen (ab 1.11.22: 115€; ab 1.8.23: 230€; ab 1.8.24: 345€; ab 1.8.25: 460€).

Achtung, Antragsfrist 31.10.2023 nicht versäumen

Wer in EG 11 eingruppiert ist, vor dem 1.8.2015 eingestellt wurde und die Zulage von 105€ nicht erhält, muss - sobald das Gesetz im Frühjahr verabschiedet ist - bis spätestens zum 31.10.2023 folgenden Antrag an die Schulbehörde stellen: „Ich beantrage die Zahlung der aufsteigenden Zulage im Zusammenhang mit der Besoldungsanpassung auf A13.“ Nur durch diesen Antrag wird die Zahlung der Angleichungszulage und der aufsteigenden Zulage rückwirkend ab 1.11.2022 und die Höhergruppierung am 1.8.2026 gesichert.

Keine Antragsnotwendigkeit für alle anderen angestellten Lehrkräfte

Allen anderen Lehrkräften, die jetzt bereits in EG 11 eingruppiert sind und die Angleichungszulage von 105€ erhalten, muss die aufsteigende Zulage (zurzeit 115€) ab November 2022 gezahlt werden. Wir empfehlen eine Überprüfufung!