GBA 25-147

Gewalt gegen Lehrkräfte

Erkennen, Einschreiten, Abwehren. Jede*r Kolleg*in hat Anspruch auf Schutz vor jeglicher Gewalt.

Plätze verfügbar
15.
Nov. 2025
10.00 - 16.00 Uhr
Essen
Min.

 

Gewalt beginnt bei beleidigenden Widersetzlichkeiten und nicht erst bei Bedrohungen oder tatsächlichen körperlichen Angriffen. Jede*r Kolleg*in hat Anspruch auf Schutz vor Gewalt von Schüler*innen und anderen. Vorgesetzte haben die Pflicht, jegliche Gewalt zu ahnden.

Wir erklären die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten, sich zu schützen und gegen Gewalttäter*innen vorzugehen:

  • Definition physischer und psychischer Gewalt
  • Rechtsgrundlagen im Schulgesetz, BGB, StGB
  • Fürsorgepflicht von Schulleitung und Dienstherr
  • Ordnungsmaßnahmen: Verfahren und Verhältnismäßigkeit
  • Notwehr und Nothilfe: Mit einem Bein im Gefängnis?
  • Strafanzeige und Strafverfolgung: Was kann ich tun – was muss mein Dienstherr tun?
  • Notfallpläne und Notfallpraxis: Die interne „110“ im Kollegium
  • Fragen und Anliegen der Kolleg*innen.

 

Jede*r Teilnehmende erhält ein ausführliches Skript. Zur Fortbildung bitten wir wegen der Praxisübungen bequeme Kleidung zu tragen.

 

Zielgruppe: Lehrende und Pädagog*innen aller Schulformen

Tagungsort: Essen

Referenten: Uwe Riemer-Becker

 

Bei Rückfragen senden Sie uns bitte eine E-Mail: anke.ziolkowski@gew-nrw.de

 

 

Termin:

15.11.2025 | 10.00 - 16.00 Uhr

Teilnahmebeitrag:

15,- Euro (GEW-Mitglieder)
40,- Euro (Nichtmitglieder)