Gewalt beginnt bei beleidigenden Widersetzlichkeiten und nicht erst bei Bedrohungen oder tatsächlichen körperlichen Angriffen. Jede*r Kolleg*in hat Anspruch auf Schutz vor Gewalt von Schüler*innen und anderen. Vorgesetzte haben die Pflicht, jegliche Gewalt zu ahnden.
Wir erklären die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten, sich zu schützen und gegen Gewalttäter*innen vorzugehen:
- Definition physischer und psychischer Gewalt
- Rechtsgrundlagen im Schulgesetz, BGB, StGB
- Fürsorgepflicht von Schulleitung und Dienstherr
- Ordnungsmaßnahmen: Verfahren und Verhältnismäßigkeit
- Notwehr und Nothilfe: Mit einem Bein im Gefängnis?
- Strafanzeige und Strafverfolgung: Was kann ich tun – was muss mein Dienstherr tun?
- Notfallpläne und Notfallpraxis: Die interne „110“ im Kollegium
- Fragen und Anliegen der Kolleg*innen.
Jede*r Teilnehmende erhält ein ausführliches Skript. Zur Fortbildung bitten wir wegen der Praxisübungen bequeme Kleidung zu tragen.
Zielgruppe: Lehrende und Pädagog*innen aller Schulformen
Tagungsort: Essen
Referenten: Uwe Riemer-Becker
Bei Rückfragen senden Sie uns bitte eine E-Mail: anke.ziolkowski@gew-nrw.de
