Erwachsenenbildung 10.05.2021

Novelle zum Weiterbildungsgesetz (WbG) enttäuscht

HonorarkräfteVHS – VolkshochschuleWeiterbildungPrekäre Beschäftigung

Gesetzentwurf bewirkt keine strukturelle Verbesserung in der Erwachsenenbildung

Der Landtag legt die WbG-Novelle vor und enttäuscht damit die GEW NRW, einige Träger und insbesondere die prekär beschäftigten Kolleg*innen in der Erwachsenenbildung. Dringend nachbessern!

  • Autor*in: Klaus F. Mautsch
  • Funktion: Mitglied der Fachgruppe Erwachsenenbildung der GEW Köln
Min.

Was herauskommt, wenn Politik Gesetze gestaltet, ohne Aspekte prekärer Arbeitsbedingungen zu benennen, lässt sich derzeit an der WbG-Novelle festmachen.

Zentrale Positionen der GEW NRW fehlen im Entwurf für ein neues WbG

Die Fraktionen von CDU, FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Düsseldorfer Landtags haben Anfang Mai 2021 einen Entwurf für ein neues Weiterbildungsgesetz (WbG) in die parlamentarische Diskussion eingebracht, der unter wissenschaftlicher Begleitung und ausführlicher Beteiligung verschiedener Träger der öffentlichen und privaten Weiterbildung und Erwachsenenbildung formuliert wurde.

Zentrale Positionen der GEW NRW, die unter anderem in Fachgesprächen mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft formuliert wurden, fehlen in dem vorliegenden Entwurf zur Gänze. Das Gesetz weist an einer entscheidenden Stelle eine Lücke auf. Statt wie von der Bildungsgewerkschaft gefordert, die Weiterbildung auf ein solides finanzielles Fundament zu stellen, wird noch nicht einmal die im Vorfeld angekündigte, jährliche Dynamisierung fest im Gesetz verankert.

Soziale Schieflage in der Weiterbildung – kaum Verbesserung durch WbG-Novelle

Das Land vergibt mit ihrem WbG-Entwurf die Chance, die Gesetzgebung an die strukturellen Veränderungen im Bereich der lehrenden Beschäftigten in der Erwachsenenbildung anzupassen. Für die GEW NRW ist die mangelhafte WbG-Novelle umso erstaunlicher, da die soziale Schieflage durch veränderte Beschäftigtenstrukturen längst dokumentiert und wissenschaftlich untersucht ist. Haben einige der Parteien in ihren Wahlprogrammen noch die Absicht bekundet, „im Zuge der Reform den arbeitsrechtlichen Status von Lehrenden neu zu regeln“ (CDU) oder „prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der Weiterbildung zu beenden“ (DIE GRÜNEN), sind diese Vorsätze auf dem Weg der Gesetzgebung wohl über Bord geworfen worden. 

Unzumutbare Bedingungen für hauptberufliche Kursleiter*innen in der Weiterbildung

Stattdessen wird weiterhin nur von „nebenberuflichen“ Lehrkräften gesprochen, wohl wissend, dass dies für eine erhebliche Zahl von Beschäftigten seit vielen Jahren nicht mehr zutrifft. Hiermit werden für hauptberufliche Kursleiter*innen unzumutbare Bedingungen verfestigt: Honorare werden weit unter dem qualifikationsadäquaten Niveau einseitig von Volkshochschulen (VHS) und andern Weiterbildungsanbieter*innen festgelegt.

Die Abhängigkeit von einem Auftraggeber wird ungeachtet der Schutzbedürftigkeit dieser Beschäftigtengruppe, wie sie durch das Tarifvertragsgesetz formuliert ist, zum eigenen Vorteil hingenommen. Die GEW NRW hat dies in zahlreichen Beschlüssen und Mitteilungen an die Politik dargelegt. 

Weiterbildungslehrkräfte in der Personalstruktur der Erwachsenenbildung ergänzen! 

Daher fordert die GEW NRW die Parteien auf, diese strukturellen Defizite durch eine Änderung des Weiterbildungsgesetzes zu beenden. Die Bildungsgewerkschaft empfiehlt, im WbG-Gesetzentwurf die vorgesehene Personalstruktur um die Gruppe festanzustellender „Weiterbildungslehrkräfte“ zu erweitern. Damit würden bessere Rahmenbedingungen geschaffen – in der Erwachsenenbildung und auch im Zweiten Bildungsweg. Denn auch dort darf es nicht im Ermessen der kommunalen Kämmerei liegen, ob Lehrer*innen weiter prekär honoriert oder fest angestellt werden.

Modernes WbG muss hauptamtlich Beschäftigte und Honorarkräfte gleichermaßen berücksichtigen

Ein aus Sicht der Bildungsgewerkschaft modernes Weiterbildungsgesetz für NRW darf sich nicht auf die Sicherstellung und Weiterentwicklung institutioneller Angebote beschränken. Die so begründete Umstellung der Finanzierung, die immer noch unzureichend allein die Stellen der hauptamtlich pädagogischen Beschäftigten fördert, lehnt die GEW NRW daher ab.

Eine der Kernforderungen der GEW NRW, nämlich eine bessere Förderung der Unterrichtseinheit orientiert am Status der Kursleitung, wird nicht berücksichtigt. Festanstellungen für Lehrkräfte mit Daueraufgaben werden nicht gefördert und es bleibt dabei, dass keine Differenzierung nach dem Status der Kursleitungen vorgenommen wird. Die alleinige Förderung der Stellen für hauptamtlich Beschäftigte blendet die pädagogischen Leistungen der Honorarkräfte aus.

WbG-Novelle muss in der parlamentarischen Beratung deutlich nachgebessert werden!

Die GEW NRW fordert die Parteien im Verlauf des parlamentarischen Beratungsverfahrens auf, das Weiterbildungsgesetz im Hinblick auf die genannten Punkte zu verbessern. Wer gut qualifizierte und erfahrene Kursleiter*innen auch in Zukunft an die vom Land geförderten Einrichtungen der Erwachsenen- und Weiterbildung binden will, sollte sich dieser Forderung nicht verschließen.

, Experte der GEW NRW für Weiterbildung und