Pressemitteilungen 11.05.2021

WbG: Chance verpasst – Notwendigkeiten nicht gerecht geworden

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WbG-Novelle: Chance vertan

GEW-Kritik an der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes – mangelnde Finanzierung

Die Bildungsgewerkschaft GEW kritisiert die von den demokratischen Fraktionen eingebrachte Novellierung des Weiterbildungsgesetzes NRW als verpasste Chance und Notwendigkeit, die Weiterbildung in NRW an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen und fordert eine auskömmliche Finanzierung.

  • Autor*in: Berthold Paschert
  • Funktion: Pressesprecher der GEW NRW
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„Die vorliegende Novelle des Weiterbildungsgesetzes entspricht nicht den Erwartungen, die wir als Gewerkschaft und die Mitarbeitenden der Erwachsenenbildung in sie gesetzt haben. Die geplante Finanzierung der Weiterbildung ist nicht auskömmlich und bedarf einer grundsätzlichen Änderung. Wir fordern die Anhebung des Etats für die Weiterbildung auf 1% des Bildungsetats des Landes“, verlangt GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern in einem Brief an die Fraktionen von CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die GEW-Landesvorsitzende zeigt sich in dem Schreiben enttäuscht darüber, das sich wesentliche Aspekte, die die Gewerkschaft vorgetragen hatte, nicht im Gesetzentwurf aufgenommen wurden, und beklagt die fehlende Möglichkeit, sich im parlamentarischen Prozess zu beteiligen.

Die GEW verlangt gesetzlich sicherzustellen, dass die Leistungen der Weiterbildungseinrichtungen für Bürger*innen, die sie wahrnehmen wollen, auch bezahlbar sind. Es dürfe nicht dazu kommen, dass sie sich Weiterbildungsangebote nicht mehr leisten könnten. Dies sei eine Frage der Chancengleichheit, niemand dürfe von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Eine Überarbeitung des Weiterbildungsgesetzes hätte die Gelegenheit geboten, prekäre Honorarbeschäftigung in Festanstellungen zu überführen oder für auskömmliche Honorarsätze zu sorgen, die eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung gewährleisten könnten. Außerdem werde die Situation vieler Mitarbeiter*innen in der Weiterbildung ignoriert. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Durch die Begrifflichkeit „nebenamtlich“ bzw. „nebenberuflich“ werden sowohl arbeitnehmerähnlich beschäftigte Honorarkräfte als auch Soloselbständige, die im Hauptberuf als Dozent*innen arbeiten, ausgeschlossen.“

Mit Blick auf die mangelhafte Beteiligung beim Gesetzgebungsverfahren und dem Erfordernis breiter Diskussionen über die Zukunft der Weiterbildung in NRW forderte die GEW-Landesvorsitzende mehr Partizipation der beteiligten Akteure. Das dafür zuständige Gremium sei die Weiterbildungskonferenz. Finnern wörtlich: „Sie muss wieder zu einer Konferenz des Landtages werden. Hierzu werden alle Beteiligten eingeladen, dazu gehören selbstverständlich der DGB und die Fachgewerkschaften. Das muss durch den Landtagsausschuss sichergestellt werden.“