Bildungspolitik 15.12.2020

Mehr Sicherheit in Corona-Zeiten für Selbstständige

Arbeits- und GesundheitsschutzCoronaDigitale AusstattungDigitalität im UnterrichtHonorarkräfteVHS – VolkshochschuleWeiterbildung
Existenzen sichern von solo-selbstständigen Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung!

Existenzen sichern von solo-selbstständigen Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung!

Die GEW NRW formuliert Forderungen für ein nachhaltiges und kurzfristig wirksames Corona-Konzept für die Erwachsenenbildung. In der Pandemie sind Existenzen vieler solo-selbstständiger Lehrkräfte bedroht!

  • Autor*in: Joyce Abebrese
  • Funktion: Expertin der GEW NRW für Erwachsenenbildung und Weiterbildung
Min.

Die Auswirkungen der Corona-Krise haben auch vor der Erwachsenenbildung und Weiterbildung nicht halt gemacht. Im Gegenteil: Für solo-selbstständige Lehrkräfte, also Dozent*innen an den Volkshochschulen, war lange Zeit nicht klar, ob sie an dem NRW-Soforthilfeprogramm ohne Vorbehalte teilnehmen und damit zumindest einen Teil ihrer Lebenshaltungskosten abdecken konnten. Dies führte zu massiven Existenzängsten der Betroffenen, für die von einem Tag auf den anderen, aufgrund der ausfallenden Kurse an den Volkshochschulen (VHS) und an weiteren Weiterbildungseinrichtungen, die Existenzgrundlage wegbrach.

Corona-Konzepte langfristig planen für die Erwachsenenbildung und Weiterbildung

Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter*innen und Fachbereichsleitungen mussten nach der Ankündigung, dass der Lockdown für die VHS aufgehoben sei, innerhalb eines Wochenendes neue Konzepte für die Wiederaufnahme der Kurse stricken. Die Ankündigung haben Beschäftigte in der Erwachsenen- und Weiterbildung in erster Linie nur über die Medien verfolgt, offiziell war das Vorgehen länger nicht klar.

Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen deutlich: Wir brauchen auch ein nachhaltiges und kurzfristig wirksames Corona-Konzept für die Bildungsbereiche außerhalb der Schulen. So auch für die Erwachsenenbildung und Weiterbildung.

In drei Forderungen formuliert die GEW NRW notwendige Maßnahmen, die den Beschäftigten in der Erwachsenenbildung und Weiterbildung mehr Sicherheit bieten sollen.

Forderung 1: Solo-selbstständige Dozent*innen ausreichend absichern! 

Die GEW fordert für solo-selbstständige Dozent*innen während einer Schließungsphase Leistungen analog dem Kurzarbeitergeld sowie die Honorarfortzahlung in einer angeordneten Quarantäne.

Forderung 2: Digitalisierung auch für die Weiterbildung sicherstellen!

  • Die Digitalisierung muss auch in den Einrichtungen der Weiterbildung ankommen. Dafür benötigen wir die Bereitstellung der digitalen Infrastruktur für Onlineunterricht für Lehrende in der Weiterbildung durch die Bildungsträger sowie die Bereitstellung von Leihgeräten und W-LAN (zum Beispiel in Form mobiler Router/Sticks) für bedürftige Lernende beziehungsweise muss die Verwendung von Geldern aus dem Digitalpakt im Interesse der Lernenden erfolgen können.
  • Hierfür ist es aus Sicht der GEW NRW unabdinglich, dass pädagogische Konzepte entwickelt werden und kostenlose Schulungen des hauptamtlichen Personals und der Dozent*innen für Onlineveranstaltungen angeboten werden.
  • Die GEW NRW fordert eine Bereitstellung von zweckgebundenen Geldern an die Bildungsträger für die Entwicklung von Konzepten für das Online-Learning.

Forderung 3: Arbeits- und Gesundheitsschutz sowohl für die Lehrenden als auch für die Lernenden garantieren! 

  • Die GEW NRW fordert, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, die das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz möglichst gering halten (zum Beispiel kostenlose Masken)
  • Die GEW NRW fordert auch für die Einrichtungen der Weiterbildung Lüftungskonzepte und Luftfilter.
  • Benötigt werden aus Sicht der GEW NRW einheitliche Regelungen zum Infektionsschutz für alle Bildungseinrichtungen – explizit inklusive der Weiterbildungseinrichtungen – gemäß RKI-Empfehlungen vom 12. Oktober 2020 für den Infektionsschutz an Schulen.
  • Zudem fordert die GEW NRW kostenlose und regelmäßige Corona-Tests für Lehrende in der Weiterbildung.
  • Es sollte eine Einbeziehung von Integrationskursen in veränderte Teststrategien stattfinden, die im Moment für Schulen angedacht werden: Antigen-Schnelltests bei Verdachtsfällen auf eine Infektion, dadurch würden längere Ausfallzeiten für Lernende verhindert.
  • Die Verwendung der BAMF-Pandemie-Zulage soll von den Einrichtungen offengelegt werden.