Beamt*innen 30.06.2022

Ende der Doppelbelastung!

BesoldungBildungsfinanzierungGehaltRenteVersorgung
  • Autor*in: Kenneth Rösen
  • Funktion: (i. V.) Persönlicher Referent der Landesvorsitzenden

GEW-Forderung nach pauschaler Beihilfe wird umgesetzt

Seit Jahren hat die Bildungsgewerkschaft die Einführung einer pauschalen Beihilfe gefordert, um die Doppelbelastung von gesetzlich versicherten Beamt*innen zu beenden. Die neue Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf eine entsprechende Umsetzung dieser Forderung geeinigt.

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Pauschale Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamt*innen

Mit dem Koalitionsvertrag haben sich CDU und Grüne darauf geeinigt, dass die Versicherungswahl von Beamt*innen erleichtert werden soll. Dazu heißt es in dem Papier: „Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird. Diese Wahlmöglichkeit werden wir zunächst zeitlich befristen und auf ihre Wirksamkeit evaluieren.“ 

Damit macht sich die neue Landesregierung auf den Weg, die Benachteiligung von gesetzlich krankenversicherten Beamt*innen zu beenden. Bisher müssen freiwillig gesetzlich versicherten Beamt*innen sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmerbeitrag selbst zahlen. Mit der Einführung einer pauschalen Beihilfe in der Höhe des Arbeitgeberanteils kann die ungerechte Doppelbelastung behoben werden. Seit einem entsprechenden Beschluss auf dem Gewerkschaftstag der GEW NRW im Jahr 2017 hat die Bildungsgewerkschaft die Einführung pauschaler Beihilfen gefordert und zusammen mit dem DGB NRW mit Nachdruck in den politischen Diskurs eingebracht. 

Verbesserung der Attraktivität des Beamtenstatus

Die nun angedachte Einführung einer einmaligen Wahlmöglichkeit zum Zeitpunkt der Verbeamtung zwischen der klassischen Beihilfe und einer solchen pauschalen Beihilfeleistung bedeutet nicht zuletzt eine Verbesserung der Attraktivität des Beamtentums, da die pauschale Beihilfe insbesondere für lebensältere Neuverbeamtete und Neubewerber*innen mit Familie interessant ist. Angesichts des enormen Personalmangels in der öffentlichen Verwaltung wie in den Schulen freut sich die GEW NRW über die Umsetzung der gewerkschaftlichen Forderung. 

Die zeitliche Befristung sieht die GEW NRW kritisch, da es sich bei dieser grundsätzlichen Entscheidung um eine für die gesamte Beamt*innenlaufbahn einschließlich der Pensionierung handelt. Deshalb sollte bedacht werden, dass gerade zur Einführung auch bereits im Dienst befindliche Beamt*innen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, diese Wahlmöglichkeit zugestanden wird. Den Evaluationsprozess gilt es beteiligungsorientiert zu gestalten sowie Verbände und Gewerkschaften dabei anzuhören.