Beamt*innen 23.03.2023

Anhörung zum A 13-Gesetz: GEW fordert Nachbesserungen

BesoldungGehaltTarifrechtAltersvorsorge
  • Autor*in: Ute Lorenz
  • Funktion: Referentin für öffentliches Dienstrecht, Beamtenpolitik und Mitbestimmung
  • Autor*in: Ute Lorenz
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Landesregierung muss Lehrkräftelaufbahn vereinheitlichen

In der heutigen Anhörung zum Gesetzesentwurf für die Anpassung der Lehrkräftebesoldung forderten wir die Landesregierung zu Nachbesserungen auf. Unsere Vorsitzende Ayla Çelik machte sich für eine einheitliche Lehrkräftelaufbahn, die Anpassung von Beförderungsämtern und Funktionsstellen sowie für die Verkürzung des Stufenplans stark.

Min.

Eingangsamt für alle Lehrkräfte muss einheitlich sein

Wir begrüßen, dass die Landesregierung unserer langjährigen Forderung nach einer Gleichbehandlung der Lehrkräfte in Grundschule und in den Schulformen der Sekundarstufe I endlich nachkommt. Auch die Einbeziehung der Bestandslehrkräfte mit älterer Lehrerausbildung ist richtig und unseres Erachtens selbstverständlich. Es fehlt allerdings ein entscheidender Schritt zur konsequenten Anpassung: die gleiche Lehrkräftelaufbahn für alle Lehrkräfte aller Schulformen. Es wird absehbar dabei bleiben, dass Studienräte am Gymnasium bereits zur Einstellung eine Zulage erhalten. Dies ist zu kurz gedacht, sagt auch Ayla Çelik in der Anhörung. Solang das Lehramt der Sekundarstufe II besser bezahlt wird und zudem attraktivere Beförderungsmöglichkeiten in Aussicht stellt, werden mehr Lehramtsstudierende diese Laufbahn wählen.

Langer Zeitplan nicht nachvollziehbar 

Der Gesetzentwurf sieht die stufenweise Anhebung der Lehrkräftebesoldung bis August 2026 vor. Bis dahin bekommen die voll ausgebildeten Lehrkräfte nur aufwachsende Zulagen. Die Bezahlung mit A 13 (plus Zulage) ist nun jedoch schon seit 13 Jahren fällig, also bereits deutlich zu spät. Doch insbesondere vor dem Hintergrund des akuten Lehrkräftemangels ist dieser langwierige Zeitplan nicht nachvollziehbar. Es werden jetzt gut ausgebildete und qualifizierte Lehrkräfte benötigt und Menschen, die sich für das Lehramt an Grundschulen interessieren. Ein Wehrmutstropfen ist auch der – leider tariflich nicht gesicherte – und daher fehlende Anspruch auf die aufwachsende Zulage für Seiteneinsteiger*innen, die keinen Lehramtsabschluss oder eine OBAS-Ausbildung vorzuweisen haben. Wir fordern dazu die Landesregierung auf, diesen Missstand mit der Ermöglichung einer übertariflichen Zulage aufzuheben. 

Anpassung von Beförderungsämtern und Funktionsstellen

Die Besoldung von Beschäftigten auf Beförderungsämtern und Funktionsstellen muss ebenso angepasst werden. Das gilt auch für die Besoldung von Fachleitungen. Schwarz-Grün klammert das bisher jedoch einfach aus. In Besoldungsänderungsgesetzen anderer Länder sieht das anders aus. Die hessische Landesregierung beispielsweise hebt neben der Eingangsbesoldung aller Grundschullehrkräfte parallel auch die Beförderungsämter an. Ebenfalls werden in Hessen die Gehälter der Lehramtsanwärter*innen entsprechend angehoben. Das muss auch in NRW möglich sein!

Politik muss finanzielle Anreize schaffen

Für Tarifbeschäftigte an Schulen, die nicht in der Tätigkeit einer lehramtsausgebildeten Lehrkraft beschäftigt sind (z. B. HSU-Lehrkräfte, Fachlehrkräfte, Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase, MPT-Fachkräfte, Fachkräfte für Schulsozialarbeit), ergeben sich keine tariflichen oder besoldungsrechtlichen Verbesserungen. Das halten wir für kontraproduktiv. Um dem gesamten Fachkräftemangel im System Schule entgegenzuwirken, muss die Landesregierung auch für diese Beschäftigtengruppe finanziell zusätzliche Anreize schaffen. Wir fordern deshalb in einer Online-Petition eine außertarifliche Zulage für das (sozial-) pädagogische Personal an Schulen in NRW.  Unterstützt unsere Petition mit eurer Unterschrift!

Stellungnahme zum Gesetzentwurf

Unsere Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften steht GEW-Mitgliedern als Download im Online-Archiv zur Verfügung (Webcode 239885). Interessierte finden die Stellungnahme zudem im Dokumentenarchiv des Landtags.