Das Hochschulzukunftsgesetz NRW verbietet – wie lange von der GEW NRW gefordert – generell Anwesenheitspflichten der Studierenden in Hochschulveranstaltungen. Leider sieht die Praxis an den Hochschulen jedoch oftmals anders aus.
Reform von unten
Auch wenn Anwesenheitspflichten seit Kurzem weitgehend verboten sind, sind sie vielerorts noch nicht abgeschafft. Deshalb gibt es zahlreiche Aktionen von ASten und Fachschaften, die vom systematischen Listenklau bis zu Anwesenheitspflicht-Melde-Aktionen reichen. Wenn es aber nicht nur bei der kurzfristigen Erleichterung bleiben soll, auch mal bei einer Veranstaltung fehlen zu können, brauchen wir mehr: eine echte Studienreform von unten.
Anfangen!
Dafür müssen alle in den Seminaren, Kneipen, Gremien diskutieren und erstreiten: Welche Bedeutung sollen die Hochschulen sowohl für die persönliche als auch für die gesellschaftliche Entwicklung haben? Wie kann Wissenschaft durch Aufklärung zu Emanzipation und gesellschaftlicher Verbesserung beitragen? Und warum muss die Anwesenheitspflicht genau in dem
Seminar, in dem man gerade sitzt, abgeschafft werden? Der Landesausschuss der Studierenden der GEW NRW hat zu diesen und anderen Fragen eine Broschüre erarbeitet.