Stand 2022 – Du kannst deine regelmäßige Arbeitszeit auf Antrag und ohne Angabe von Gründen bis auf die Hälfte reduzieren. Als Tarifbeschäftigte*r solltest du aber darauf achten, dass eine befristete Stundenreduzierung schriftlich vereinbart wird, damit nach Ablauf der Befristung automatisch wieder die Vollzeitbeschäftigung eintritt. Aufgrund des Lehrkräftemangels lehnen die Dienststellen derzeit leider häufig Anträge auf die voraussetzungslose Teilzeit ab. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, den Personalrat einzuschalten. Lehrkräfte mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung können ihren Antrag auf Teilzeit unabhängig von Fristen stellen (§ 164 Absatz 5 SGB IX).

Personalrät*innen der GEW NRW

 

Reduzierung auf weniger als die Hälfte

Eine Reduzierung der Arbeitszeit auf weniger als die Hälfte ist für Beamt*innen nur möglich während der Elternzeit oder in der Beurlaubung wegen der Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder der Pflege von Angehörigen.

Sabbatjahr im Bildungslexikon

 

Übersicht zur Teilzeitbeschäftigung

Tatbestand Voraussetzungen Höchstdauer/
Kumulation
Beihilfeanspruch
Voraussetzungslose Teilzeit mit bis zu 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 63 LBG)

Antragsabhängig – Kann bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
 

Keine

 
Ja

Familienpolitische Teilzeit mit bis zu 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 64 LBG)

 

Antragsabhängig – Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen. Dem Antrag sollte entsprochen werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

Begrenzt auf 15 Jahre
(§ 64 Abs. 3 LBG)

Ja, gemäß § 64 Abs. 5 LBG

Teilzeitbeschäftigung (§ 11 Abs. 1 TV-L) Antragsabhängig – Betreuung oder
Pflege eines Kindes unter 18 Jahren
oder eines pflegebedürftigen sonstigen
Angehörigen.
Solange die Voraussetzungen
gegeben sind.
Kein Anspruch

Infos zu Teilzeitbeschäftigung

Mit unserer Linksammlung kannst du dich rund ums Thema Teilzeitbeschäftigung informieren.