GEW NRW: Schulrecht kompakt für Einsteiger*innen (Stand Mai 2022)
pdf I 3 MBSchulscharfer Sozialindex
Zum Schuljahr 2021/2022 hat die schwarz-gelbe Landesregierung endlich einen schulscharfen Sozialindex eingeführt. Wenngleich damit auf dem Papier eine langjährige Forderung der GEW NRW erfüllt wurde, muss deutlich gesagt werden, dass der Sozialindex nicht ausreicht, um Ungleiches ungleich zu behandeln.
Der schulscharfe Sozialindex ist dem Grundsatz nach ein Instrument zur Steuerung von finanziellen, sachlichen und personellen Ressourcen, um auf die jeweiligen Bedarfe vor Ort reagieren zu können. Die Lehr- und Lernbedingungen unterscheiden sich zwischen Schulen, Schulformen und Standorten erheblich. Dies führt dazu, dass manche Schulen stärker als andere vor Herausforderungen stehen und belastet sind. Auf diese ungleiche Belastung kann der Auffassung der GEW NRW nach mit einer sozialindizierten Steuerung reagiert werden. Das bedeutet nichts anderes, als dass Schulen, die stärker belastet sind, mehr Ressourcen zugewiesen bekommen müssen, als Schulen die weniger stark belastet sind – getreu dem Motto: Ungleiches ungleich behandeln. Ziel dieses Instruments ist, dass besonders herausgeforderte Schulen mehr materielle und personelle Ressourcen zugewiesen bekommen, um ihre Arbeit angesichts unterschiedlicher Herausforderungen bestmöglich zu unterstützen.
Die Methodik des Sozialindexes
In dem schulscharfen Sozialindex werden die Schulen in neun Stufen eingeteilt werden, wobei die Kategorie neun die größte Herausforderung bedeutet. Maßgebliche Faktoren der Stufenbildung sind die Quote der Schüler*innen, deren Familien Sozialhilfe beanspruchen, sowie der Anteil der Schüler*innen, in deren Familien nicht Deutsch gesprochen wird und der Anteil der Schüler*innen, die aus dem Ausland zugezogen sind. Auch der Anteil an Kindern mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung oder Sprache wird einbezogen. Daraus ergibt sich ein komplexer Index, der viele mögliche Belastungsfaktoren der Schulen berücksichtigt. Allerdings reichen diese Faktoren aus Sicht der GEW NRW noch nicht aus, um die tatsächliche Belastung der einzelnen Schulen abbilden zu können.
Deshalb wäre es aus Sicht der GEW NRW sinnvoll gewesen auch solche Belastungsfaktoren zu berücksichtigen, die die konkrete Arbeitssituation in der Schule beeinflussen: etwa den Krankenstand, die Teil- und Vollzeitrelation und die Stellenbesetzung.
Wer bekommt was?
Die entscheidende Frage in Verbindung mit dem Sozialindex lautet: welche Schule bekommt wie viel Ressourcen zugewiesen? Besonders die Schulen in den Sozialindexstufen 6 bis 9 werden für Stellen gegen Unterrichtsausfall vorgesehen. Dabei bekommen Schulen in der Stufe 6 einen Stellenzuschlag von 5 Prozent und Schulen in Stufe 9 erhalten20 Prozent. Diese Zuteilung ist aus Sicht der GEW NRW unzureichend, da schon Schulen ab Stufe 4 hoch belastet sind und daher einen Stellenzuschlag erhalten sollten.
Offene Frage der Verteilung
Im Haushalt des Landes wurde für den Sozialindex keine zusätzlichen Stellen ausgewiesen, sodass sich die Frage stellt, wie ein Sozialindex, für den keine haushalterischen Mittel vorgesehen sind, funktionieren soll. Für die GEW NRW ist klar, Schulen benötigen zur Unterstützung zusätzliche Stellen und nicht lediglich eine Umverteilung auf der Grundlage des Sozialindex. Wenn keine neuen Stellen für den Sozialindex geschaffen werden, muss davon ausgegangen werden, dass vorhandene Stellen umverteilt werden. Zu einer Verteilungskonkurrenz darf es aus Sicht der GEW NRW allerdings nicht kommen.
Infos und Service zu Schulscharfer Sozialindex
Stand: August 2019