GEW NRW: Schulrecht kompakt für Einsteiger*innen
pdf I 644 KBSonderurlaub und Urlaub
Der gesetzliche Urlaubsanspruch für Erholungsurlaub ist im Schulbereich auf die Ferienzeiten beschränkt. Die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub oder Freizeitausgleich für Mehrarbeit zu beantragen, ist sehr stark eingeschränkt.
Manches ist nur individuell an der Schule zu klären, wenn nämlich die Schulleitung den ihr zustehenden Ermessensspielraum ausnutzt. In bestimmten Fällen gibt es allerdings Ansprüche die nicht verwehrt werden dürfen. Die genauen Regelungen für Beamt*innen finden sich in der Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlV NRW), für Tarifbeschäftigte im Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Die aufgeführten Anlässe für eine Arbeits- oder Dienstbefreiung sind in den tarif- und beamtenrechtlichen Regelungen gleich: | Umfang |
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Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes | ein Arbeitstag |
Tod von Ehegatten oder Lebenspartner*innen im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils | zwei Arbeitstage |
Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort | ein Arbeitstag |
25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum (für Beamt*innen auch für 50-jähriges Dienstjubiläum) | ein Arbeitstag |
Schwere Erkrankung eines Angehörigen, soweit sie*er in demselben Haushalt lebt | ein Arbeitstag im Kalenderjahr |
Schwere Erkrankung eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat | bis zu vier Arbeitstage im Kalenderjahr |
Schwere Erkrankung einer Betreuungsperson, wenn Beschäftigte deshalb die Betreuung ihres Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen müssen. Eine Freistellung erfolgt nur, soweit andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht sofort zur Verfügung steht und der*die Ärzt*in die Notwendigkeit der Anwesenheit der*des Beschäftigten zur vorläufigen Pflege bescheinigt. | bis zu vier Arbeitstage im Kalenderjahr |
Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss (TV-L § 29. Abs. 1 Punkt f wird auf verbeamtete Kolleg*innen übertragen). | erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten |
In sonstigen dringenden Fällen (§ 33 Abs. 1 Punkt 8 FrUrlV NRW bzw. TV-L § 29 Abs. 3) | bis zu drei Arbeitstage |
Weitere Anlässe für Sonderurlaub
Sonderurlaub kann auch zur Wahrnehmung amtlicher Termine (Polizei und Gericht) oder der Teilnahme an Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, wissenschaftlichen, fachlichen, politischen, kirchlichen, gewerkschaftlichen, karitativen, sportlichen oder ähnlichen Zwecken dienen, genehmigt werden. Unterrichtsausfall allein ist kein Grund für die Ablehnung deines Antrages.
Infos und Service zu Sonderurlaub
Stand: August 2019