Hilfe im Paragrafendschungel Schulrecht

Schulpolitik ist zentrale Aufgabe der Landespolitik. Die jeweiligen politischen Vorgaben werden in unterschiedlichen Rechtsnormen des Schulrechts umgesetzt: Das Schulgesetz als das Grundgesetz für Schule in Nordrhein-Westfalen, unterschiedliche Rechtsverordnungen, die Ausbildungs-und Prüfungsordnungen sowie Erlasse zur Regelung von Einzelfragen des Schulrechts. In Gänze sind diese Normen verbindlicher Rechtsrahmen für die Arbeit in den Schulen.

Schulgesetz

Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Ein einheitliches Schulgesetz gibt es Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2005. Seitdem ist es in einer Reihe von Novellierungen ergänzt und verändert worden. Wir stellen das Gesetz in seiner aktuellen Fassung zur Verfügung und helfen mit einer Chronologie des Schulgesetzes, die politischen Entscheidungen bei den bisherigen Änderungen nachzuvollziehen und das Gesetz zu verstehen.

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

Nach Schulstufen und Schulformen getrennt

"Das Ministerium erlässt", so steht es im Schulgesetz für NRW in § 52, " unter Beachtung des Grundsatzes der eigenverantwortlichen Schule (...) und mit Zustimmung des für Schulen zuständigen Landtagsausschusses durch Rechtsverordnung Ausbildungs- und Prüfungsordnungen".Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind also eine spezielle Form von Rechtsverordnungen, in denen z.B. Regelungen zu Stundentafeln, zur Unterrichtsorganisation, Vorgaben zur Leistungsbewertung oder zu Prüfungsverfahren getroffen werden.

Schulstufen und Schulformen sind entscheidend für die Bestimmung der jeweils relevanten Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Zu unterscheiden sind:

  • Grundschule (Primarstufe),
  • Haupt-, Real-, Gesamt-, Sekundarschule und Gymnasium (Sekundarstufe I),
  • Gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II),
  • Berufskolleg,
  • Weiterbildungskolleg und
  • Sonderpädagogischer Förderbedarf.

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (und die dazu gehörenden Verwaltungsvorschriften) werden nicht selten geändert. Im Bildungsportal werden die aktuell gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zur Verfügung gestellt.

Rechtsverordnungen

Erlasse zur Arbeit der Lehrer*innen

Spielregeln für die schulische Arbeit

Erlasse sind Anordnungen einer Behörde an eine nachgeordnete Behörde also eine Anordnung z.B. des Ministeriums an die Bezirksregierung oder an Schulen. Erlasse regeln Einzelfälle und sie treffen Dauerregelungen, die für die schulische Arbeit große Bedeutung haben (Hausaufgaben, Ganztagsregelungen usw. usf.). Wir stellen hier eine kleine Auswahl relevanter Erlasse zur Verfügung:

Erlasse zu Unterrichtsorganisation und Lerninhalten

Erlasse zu Schulleben und Schulmitwirkung

Schulqualität

Qualitätssicherung an den Schulen in NRW

Nach PISA und der sog. empirischen Wende wurden Instrumente zur Qualitätssicherung schulischer Arbeit neu geschaffen oder deutlich verändert. Auf das Wiegen und Messen wird dabei bis heute häufig zu viel Wert gelegt, die passgenaue Unterstützung schulischer Arbeit ist unzulänglich. Alles zum System der Qualitätssicherung in an NRWs Schulen in NRW, fasst das Ministerium und Schule auf ihrer Website unter Qualitätsanalyse.

Ferien

Ferien und Ferienordnung in NRW

Die Bundesländer haben im sog. Hamburger Abkommen die Rechtsgrundlagen für die Ferien gelegt. Dort ist geregelt, dass die Gesamtdauer während eines Schuljahres 75 Werktage beträgt. Die Sommerferien sollen in der Zeit zwischen dem 1. Juli und dem 10. September liegen.

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Schulrecht

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Schulrecht
Frauke Rütter